12.02.2014 20:08:00

Rheinische Post: Ein hartes, aber wegweisendes Urteil

Düsseldorf (ots) - In einer rasch alternden Gesellschaft steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen, die trotz Pflegeversicherung auf zusätzliche finanzielle Hilfe angewiesen sind. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil den Weg bestätigt, wie die Gesellschaft diese Herausforderung bewältigen kann: Wenn Kinder finanziell in der Lage sind, müssen sie ihre Eltern unterstützen - auch bei zerrütteten Verhältnissen. Dann springt die Solidargemeinschaft nicht ein. Dieses Urteil ist im Einzelfall hart, zumal der Sohn sich vergeblich um Kontakt zum Vater bemüht hatte. In seiner Grundsätzlichkeit aber ist das Urteil richtig. Es verweist unsere Gesellschaft auf ein wichtiges Grundprinzip: Die Menschheit ist nur überlebensfähig, wenn sich Eltern und Kinder sowie Kinder und Eltern bedingungslos umeinander kümmern. Im Sozialstaat ist es uns gelungen, viele Risiken zu solidarisieren und die Verantwortung für den Einzelnen erträglich zu gestalten. Doch das Prinzip stößt immer wieder an Grenzen, da der Sozialstaat bezahlbar bleiben muss. Im Übrigen müssen nicht nur Kinder für ihre Eltern zahlen, selbst wenn diese den Kontakt abgebrochen haben. Auch Eltern stehen für ihre Kinder in der Pflicht, unabhängig vom gegenseitigen Verhältnis.

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