26.05.2016 16:55:40
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Reisende sollen auch im EU-Ausland Online-Bezahlinhalte nutzen können
Nach dem Beschluss der Minister können nun Gespräche zwischen Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Staaten beginnen. Am Ende müssen sich beide Seiten einig werden.
"Das Europäische Urheberrecht muss an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasst werden", erklärte Gerd Billen, Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz. "Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher schauen Filme oder Fernsehserien im Internet, lesen E-Books oder verfolgen online Sportereignisse. (...) Wer Online-Angebote in seinem Heimatstaat abonniert hat, soll diese künftig auch uneingeschränkt nutzen können, wenn er sich zeitweise im EU-Ausland aufhält." Entscheidend für den Zugriff wäre damit der nachgewiesene Wohnort, nicht der aktuelle Aufenthaltsort.
Angedacht ist, dass Bezahl-Anbieter den Zugang bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten im EU-Ausland möglich machen müssen. Anbietern von Gratis-Inhalten wäre das freigestellt.
dpa-AFX

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