12.09.2016 09:30:41

OTS: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen / ...

Wichtiger Schritt zum Sammelverfahren in Sachen "MPC Renditefonds

Leben plus VI" / KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen wirft

Fondsinitiatoren massive Prospektfehler vor

Bremen/Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg hat in Sachen "MPC

Renditefonds Leben plus VI" den Weg frei gemacht für eine kollektive

Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG). Nach

Angaben der Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte aus Bremen wurde jetzt der

dafür notwendige Vorlagebeschluss im elektronischen Bundesanzeiger

veröffentlicht. Nun müsse noch das Hanseatische Oberlandesgericht

einen Musterkläger bestimmen. "Eine Formalie", sagt Rechtsanwalt

Jens-Peter Gieschen, dann werde das KapMuG-Verfahren gegen MPC

starten. In einem KapMuG-Verfahren könnten viele Anleger gemeinsam

und kostengünstig ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das

Landgericht habe in diesem Fall sehr schnell gearbeitet. "Wir haben

den Vorlagebeschluss jetzt sogar noch vor einem von uns deutlich

früher eingereichten Antrag beim Schwesterfonds 'MPC Renditefonds

Leben plus V' bekommen", sagt Gieschen. Auch hier erwartet der Bremer

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in den nächsten Tagen

einen entsprechenden Vorlagebeschluss des Landgerichts, ebenso wie

beim Fonds "MPC Renditefonds Leben plus VII". Die Kanzlei vertritt

bereits mehrere Hundert Anleger gegen das Hamburger Emissionshaus MPC

Münchmeyer Petersen Capital AG.

Für Anleger des MPC-Fonds "Leben plus VI" sei der jetzt

veröffentlichte Vorlagebeschluss von besonderer Wichtigkeit, da

zurzeit jeden Tag Ansprüche in Millionenhöhe verjähren würden.

Anleger müssten schnell handeln, wollen sie ihre berechtigten

Ansprüche vor der Verjährung retten. Gieschen: "Wir haben es mit

einer taggenauen, sogenannten absoluten Verjährungsfrist von zehn

Jahren zu tun." Da der Fonds im Jahr 2006 vertrieben worden sei,

trete die Verjährung genau zehn Jahre nach dem Beitritt, also noch im

laufenden Jahr ein. "Wer etwa am 1. Oktober 2006 dem Fonds

beigetreten ist, hat jetzt nur noch bis zum 1. Oktober Zeit, danach

sind alle Schadensersatzansprüche unwiederbringlich verjährt."

Inhaltlich sei das Landgericht der Argumentation von KWAG -

Rechtsanwälte gefolgt und habe alle gerügten Prospektfehler in seinen

Vorlagebeschluss aufgenommen, sagt Gieschen. "Offensichtlich hält das

Landgericht Hamburg unsere Argumentation zu den massiven

Prospektfehlern beim 'MPC Renditefonds Leben plus VI' für

stichhaltig."

Laut Gieschen produzieren alle MPC-Rendite-Fonds mit deutschen

Kapitallebensversicherungen Verluste in einer Größenordnung von bis

zu 50 Prozent des eingesetzten Kapitals. Rund 11.500 Anleger, die

insgesamt 326 Millionen Euro in die drei MPC Lebensversicherungsfonds

der "plus-Reihe" investiert haben, erhielten bereits 2014 ein

Ankaufsangebot für ihre Beteiligungen von der Fondsleitung. Die

Anleger hätten dabei allerdings bis zu 60 Prozent ihres Einsatzes

verloren.

Der Verkaufsprospekt muss ein zutreffendes Bild von der

angebotenen Kapitalanlage vermitteln. Dazu hat der Bundesgerichtshof

(BGH) bereits höchstrichterlich festgestellt, dass sämtliche

Umstände, die für eine Beteiligungsentscheidung von Bedeutung sein

können, richtig und vollständig dargestellt werden müssen. Bei der

Prospekthaftung geht es in erster Linie um Rechtsfragen. Dabei kommt

es nicht auf individuelle Fehler in der Beratungssituation an,

sondern auf rechtliche und wirtschaftliche Fehler der Initiatoren bei

der Konzeption der Fonds und der Erstellung der Verkaufsprospekte.

Diese Form der Schadensersatzklagen wird durch einige Neuerungen im

"Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz" noch erleichtert. Wird ein

solches KapMuG-Verfahren eröffnet, können sich alle anderen Anleger

des Fonds anschließen, ohne eine eigene Klage einreichen zu müssen.

KWAG - Rechtsanwälte hat sich in den vergangenen Jahren eine

anerkannte Expertise erarbeitet, für Investoren in geschlossenen

Fonds Strategien für die kollektive Rechtsdurchsetzung zu entwickeln.

Kanzleiprofil:

KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten

ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen

Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den

ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Gründungspartner sind die

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und

Jens-Peter Gieschen. KWAG ist auf die Durchsetzung von

Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von

Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen

mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben

stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der

anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur

Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der

Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am

Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im

Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem

verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,

während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

OTS: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen

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Pressekontakt:

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, KWAG - Rechtsanwälte, Lofthaus 4,

Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,

Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

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