28.07.2015 15:38:39

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Brinkhaus/Fuchs: Keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auf

Streubesitz

Berlin (ots) - Pläne der Finanzverwaltung tragen nicht zur

Steigerung der Investitionsfreude in Deutschland bei

Das Bundesministerium der Finanzen hat in der vergangenen Woche

einen Diskussionsentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung

verschickt. Darin ist auch eine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne

aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften vorgesehen.

Hierzu erklären die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden der

CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus und Michael Fuchs:

"Eine Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen auf Streubesitz

einzuführen, wäre kein gutes Signal an die Wagniskapitalbranche und

den Investitionsstandort Deutschland. Die Bemühungen der Koalition,

Wagniskapital zu stärken, würden damit erschwert. Der Vorschlag, eine

Steuermäßigung für Wagniskapital vorzusehen, führt nur zu einer

teilweisen Kompensation und verursacht zusätzliche Bürokratie.

Die Union hat in den Koalitionsverhandlungen Steuererhöhungen klar

ausgeschlossen. Der Koalitionsvertrag sieht auch keine vor. Vor

diesem Hintergrund ist die rein fiskalgetriebene Steuerpolitik des

Bundesrates, der sich von der Einführung der Steuerpflicht jährliche

Mehreinnahmen von mehreren hundert Millionen Euro verspricht, für uns

nicht akzeptabel.

Wir brauchen erfolgreiche Neugründer in Deutschland und die durch

sie geschaffenen zukunftsfähigen Arbeitsplätze und innovativen

Marktchancen."

OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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