11.02.2015 20:50:50

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Börsen-Zeitung: Sieg für die Bilanz, Kommentar zu Lebensversicherern

von Antje Kullrich

Frankfurt (ots) - Aus Karlsruhe sind die Lebensversicherer nicht

unbedingt Gutes gewohnt. Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) - zum

Beispiel zum Thema Rückkaufswerte - haben in der Vergangenheit

mehrfach die Rechte der Kunden gestärkt und die Branche damit Geld

gekostet. Am Mittwoch war es nicht so. Der BGH hat die Methode der

Allianz, die Beteiligung an den Bewertungsreserven mit

Schlussüberschussanteilen zu verrechnen, für rechtens erklärt.

Obwohl die Entscheidung angesichts ähnlicher Urteile der

Vorinstanzen nicht ganz überraschend kam, dürfte auch die

Finanzaufsicht BaFin mit Spannung nach Karlsruhe geblickt haben. Denn

hätte der BGH anders entschieden und hätten Hunderttausende Verträge

auf den Prüfstand gemusst, wären saftige Mittelabflüsse bei den

Lebensversicherern die Folge gewesen. Schätzungen sind schwierig, sie

wären aber im Worst Case in die Milliarden gegangen.

Die Nachzahlungen hätten die freie RfB (Rückstellung für

Beitragsrückerstattung) belastet und damit auch die Finanzstärke der

Unternehmen unter Druck gesetzt. Denn die freie RfB - und damit den

Kunden zustehendes Geld - zählt zu den Eigenmitteln. Sie macht sogar

deren Löwenanteil aus. Das ist eine Besonderheit des deutschen

Geschäftsmodells. Bei der Allianz Leben beispielsweise steht einem

Eigenkapital von "nur" 1,5 Mrd. Euro eine freie RfB von 5,1 Mrd. Euro

gegenüber (Stand Ende 2013). Die BGH-Entscheidung ist also ein

wichtiges Urteil für die Branche, der die Daumenschrauben durch die

niedrigen Zinsen immer stärker angezogen werden.

Es ist ein Sieg für die Bilanz, aber nicht für das Image der

Branche. Die Berechnung der Zinsansprüche bei klassischen Lebens- und

Rentenversicherungen bleibt eine Wissenschaft für sich. Im

Begriffsdickicht von Garantiezins, laufender Überschussbeteiligung,

Schlussüberschuss und Gesamtverzinsung verlieren selbst Fachleute

leicht den Überblick. Mehr Transparenz haben die Richter nicht

verordnet, weil sie den Anspruch des Klägers ohnehin grundsätzlich

nicht anerkannten.

Die Verbraucherschützer werden sich auch weiterhin an den

Lebensversicherern abarbeiten. Denn wer wie die Branche weiterhin bei

der Produktwerbung die Renditeaussichten in den Vordergrund stellt

und nicht den Risikoschutz, der muss sich nicht wundern, dass die

höchst komplexen und wenig durchschaubaren Zinszuweisungen immer

wieder hinterfragt und vor Gericht beklagt werden. Mit den neuen

Lebensversicherungsprodukten wird das nicht besser.

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