22.01.2014 20:52:32
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OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Das war knapp, Kommentar zum ...
Hätte sich das EU-Gericht nämlich dem Generalanwalt angeschlossen (und genau das tut es ja oft), stünde jetzt weit mehr als nur die Möglichkeit zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe infrage. Dann wären wohl schon bald die nächsten Kläger angerückt, um andere, unter hohem Zeitdruck gezimmerte EU-Regelungen für Banken und Börsen auf den richterlichen Prüfstand zu stellen. Das wiederum hätte nicht nur Verunsicherung ausgelöst, sondern weitere Regierungen inspiriert, vor Gericht zu attackieren, was sie politisch nicht verhindern konnten.
Gewiss: hätte, wäre, würde. Die Richter haben erfreulicherweise anders entschieden. Es ist allerdings Vorsicht bei allzu freizügigen Ableitungen geboten. Das EU-Gericht hat ausführlich erläutert, warum es in diesem speziellen Fall die Befugnisse für ausreichend genau eingegrenzt und richterlich überprüfbar hält. Ob das bei allen mit heißer Nadel gestrickten Rechtsakten der Krisenjahre so ist, hat es nicht bestätigt. Und ob nun beim nächsten Schritt Richtung Bankenunion, dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus für marode Banken, die im Parlament so unbeliebten zwischenstaatlichen Verabredungen überflüssig sind, ist Ansichtssache.
Ohne Zweifel, das EU-Parlament hat einige gute Argumente gegen den Plan der Regierungen, die Bankenabwicklung weitenteils an den Abgeordneten vorbei in einer zwischenstaatlichen Verabredung zu regeln. Trotzdem wird das Parlament den harten Weg der politischen Verhandlung gehen müssen. Der Gerichtshof hat den EU-Parlamentariern diese Mühe nicht abgenommen - und das ist richtig so. Schließlich geht es in der EU um Politik, nicht um Juristerei. Der bloße Verweis auf den EU-Gerichtshof reicht nicht aus. Ohnehin hat der ja nur entschieden, dass Europas Behörden manches tun dürfen. Nicht alles.
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