04.07.2017 16:12:41

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Bearbeitungsentgelte bei Unternehmenskrediten: Bankenfachverband

kritisiert Entscheidung des BGH

Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 4. Juli in

einem Urteil zu Bearbeitungsentgelten bei Unternehmenskrediten

geäußert und ist zum Schluss gelangt, dass diese unzulässig sind. Der

Bankenfachverband kritisiert diese Entscheidung des BGH als

unangemessen.

Bearbeitungsentgelte bei gewerblichen Krediten waren schon immer

fester Bestandteil der unternehmerischen Freiheit und der

Vertragsfreiheit, die besagt, dass Unternehmer Verträge eigenständig

miteinander aushandeln dürfen. "Genauso wie ein Gewerbetreibender

seine Preise in mehrere Einzelbestandteile aufteilen darf, sollte

dies auch Kreditinstituten möglich sein", sagt Peter Wacket,

Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. "Mit seinen Äußerungen

erschüttert der BGH die Rechtssicherheit für Unternehmen", so Wacket

weiter.

Die Auswirkungen des Urteils auf die Finanzierungsbranche sind

nicht leicht abzuschätzen. Sie hängen je nach Bank davon ab, in

welchem Maße und auf welche Art Bearbeitungsentgelte genommen wurden.

Textfassung der Presseinformation

https://ssl.bfach.de/media/file/14521.docx

Der Bankenfachverband vertritt die Interessen der Kreditbanken in

Deutschland. Seine Mitglieder sind die Experten für die Finanzierung

von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art. Die

Kreditbanken haben mehr als 170 Milliarden Euro an Verbraucher und

Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft und Konjunktur.

OTS: Bankenfachverband e.V.

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Pressekontakt:

Bankenfachverband

Stephan Moll,

Referatsleiter Markt und PR

Tel. 030 2462596-14

stephan.moll@bfach.de

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