10.01.2014 11:27:00

OeNB-Pensionen - Entscheidung über Solidarbeitrag am Dienstag

Die Klage der Pensionisten und Pensionsberechtigten der Nationalbank (OeNB) mit "Altverträgen" gegen einen im Vorjahr eingeführten Solidarbeitrag in Höhe von 3,3 Prozent dürfte am kommenden Dienstag bereits nach der ersten Verhandlung entschieden werden. "In erster Linie geht es um eine rechtliche Beurteilung", sagte der Sprecher des Arbeits- und Sozialgericht am Freitag auf APA-Anfrage.

Wie berichtet wehren sich rund 1.500 (Ex-)Banker der Nationalbank gegen den sogenannten "Pensionssicherungsbeitrag", einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 3,3 Prozent, den Altpensionisten seit Jänner 2013 zahlen müssen. Der Betriebsrat der Notenbank klagte.

Rund 1.300 OeNB-Pensionisten verfügen über eine Firmenrente von 85 Prozent ihrer Letztgehälter. 200 noch aktive Banker haben ebenfalls Anspruch auf eine durchschnittliche Pension von 66.800 Euro im Jahr. Die Pensionen sind durch Einzelverträge der Nationalbank mit jedem der Mitarbeiter abgesichert. Deshalb hat die Regierung im zweiten Stabilitätsgesetz einen Pensionssolidarbeitrag für die (Ex)-Banker der Nationalbank beschlossen. Im Monat beläuft sich der Solidarbeitrag auf rund 200 Euro pro Kopf, aufs Jahr gerechnet kommen rund 4,2 Millionen Euro zusammen.

Die OeNB-Pensionisten mit Altverträgen haben sich bisher heftig gegen den Solidaritätsbeitrag gewehrt. Die betroffen Pensionisten halten die Abgabe für verfassungswidrig. Ein vom OeNB-Betriebsrat in Auftrag gegebenes Gutachten soll diese Argumentation untermauern.

Wegen der OeNB-Luxuspensionen wird es ab kommenden Mittwoch laut einem Bericht der Tageszeitung "Der Standard" (Freitagausgabe) auch wieder zu Gesprächen zwischen OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny und dem OeNB-Betriebsrat kommen, mit dem Ziel, eine Lösung für die Pensionsproblematik zu finden. Die höchste OeNB-Pension liegt bei 33.000 Euro brutto im Monat. Die Schwierigkeit dabei: den Vorschlägen müssten alle rund 1.500 Betroffenen einzeln zustimmen. Basis der Verhandlungen dürfte ein Rohbericht des Rechnungshofs zum Thema OeNB-Pensionen sein. Die Prüfer schlagen etwa die Anhebung des Pensionsantrittsalters und die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes vor.

Weiters berichtet die Zeitung von Widerständen gegen den Plan der Regierung, ein Gesetz zu beschließen, das Einschnitte von bis zu 25 Prozent in "Sonderpensionen" vorsieht und in Verfassungsrang stehen soll. Ein erster Vorschlag sei verworfen worden, ab 31. Jänner beginnen neue Gespräche, heißt es.

(Schluss) ggr/kan

WEB http://www.oenb.at/

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