09.10.2015 20:12:37

NRZ: Ein Fingerzeig - ein Kommentar von MICHAEL MINHOLZ

Essen (ots) - Selbstverständlich hat Karlsruhe gestern noch keine abschließende Entscheidung gefällt. Die Klarstellung der Bundesverfassungsrichter, dass das Tarifeinheitsgesetz kurzfristig weder gravierende noch irreversible Nachteile für Spartengewerkschaften mit sich bringt, darf jedoch zumindest als Fingerzeig gedeutet werden, dass Piloten, Ärzte und Co. es bei zukünftigen Tarifverhandlungen kaum leichter haben werden. Gibt es in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften, soll die mitgliederstärkste das Sagen haben - so lautet, vereinfacht gesagt, die neue, von der Bundesregierung verkündete Gesetzesformel. Ein nicht hinnehmbarer Nachteil für Spartengewerkschaften? Die sind nach dem gestrigen Richterspruch offenbar gut beraten, sich für die Verhandlung in der Hauptsache mit guten neuen Argumenten zu rüsten.

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