15.09.2015 22:02:37
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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Mindestlohn Haltelinie gegen Ausbeutung Tanja Tricarico, Berlin
Bielefeld (ots) - Das ist eine gute Nachricht für Geringverdiener:
Der Mindestlohn macht sich vor allem in der Geldbörse von Ungelernten
und Angelernten bemerkbar. Bei denjenigen, die viele Stunden
schuften, harte Jobs machen und trotzdem jeden Monat ums Überleben
kämpfen. Für viele bedeutet das zudem, nicht mehr auf Hilfen vom
Staat angewiesen zu sein. Das Gesetz zeigt also Wirkung, wie der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer Zwischenbilanz verzeichnet.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und die Bundesregierung
können sich freuen, dass das Gesetz nach so erbitterten
Auseinandersetzungen Anfang des Jahres in Kraft trat. Bereits jetzt
ist klar: Die wachsende Zahl an Migranten, an Flüchtlingen wird den
deutschen Arbeitsmarkt herausfordern. Nur die wenigsten bringen gute
Qualifikationen mit, werden am Jobmarkt sofort fündig. Ein Großteil
wird erst einmal Arbeiten übernehmen, für die weder perfekte
Deutschkenntnisse noch Zeugnisse eine große Rolle spielen. Genau sie
gilt es vor Ausbeutung zu schützen - genauso wie die heimischen
Niedrigverdiener. Ohne den Schutz der Lohnuntergrenze könnte es
leicht zu einer Konkurrenzsituation zwischen den "neuen" und den
"alten" Geringverdienern kommen. Umso wichtiger ist es, an strengen
Kontrollen der Unternehmen festzuhalten. Seit Beginn des Jahres
wurden rund 25.000 Prüfungen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
angesetzt. Nur rund 300 Verstöße wurden aufgedeckt und sollen nun
verfolgt werden. Nicht nur die Gewerkschaften sind skeptisch, ob die
Zahlen der Wirklichkeit entsprechen. Gerechtere Löhne bedeuten jede
Menge Papierkram und scharfe Kontrollen. Denn nur eine Gesetzgebung,
die konsequent umgesetzt wird und schwarze Schafe mit hohen Strafen
verfolgt, kann den Betrügern das Handwerk legen. Mit der aktuellen
Anzahl an Zollbeamten ist das nur schwer zu schaffen. Finanzminister
Wolfgang Schäuble (CDU) hat bereits zugesagt, rund 1.600 weitere
Beamte für den Job abzustellen. Dazu muss er stehen.
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