12.02.2014 22:13:00

Neue OZ: Kommentar zum BGH-Urteil

Osnabrück (ots) - Taktlos, aber korrekt

Dieses Urteil ist ein echter Aufreger: Ein Mann, der von seinem Vater verstoßen wurde, soll dessen Heimkosten zahlen. Es sei seine Pflicht, den Elternunterhalt zu übernehmen, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Darüber kann man wirklich den Kopf schütteln. Denn es ist nicht angemessen, dass der Sohn, der immer wieder vom Vater abgewiesen wurde, nach dessen Tod die Rechnung für das Pflegeheim begleicht. Es ist unfair, unsensibel und taktlos. Leider ist es aber so, dass Rechtsprechung und der oft zitierte gesunde Menschenverstand nicht immer Hand in Hand gehen. So auch hier. Denn bei genauer Betrachtung hat der BGH formal korrekt geurteilt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht eindeutig, dass "Verwandte in gerader Linie" einander zum Unterhalt verpflichtet sind. Auch die Ausnahmen, beispielsweise bei Missbrauch, sind geregelt. Um es böse zu sagen: Die Unterhaltspflicht wird nicht außer Kraft gesetzt, nur weil jemand einen miesen Charakter hat. Das allein ist keine "schwere Verfehlung" im Sinne des Gesetzes. Das sahen auch die Karlsruher Richter so. Die Frage, die hier aufgeworfen wurde, ist aber eine andere: Ist das Gesetz zum Verwandtenunterhalt überhaupt noch zeitgemäß? Angesichts immer weiter zerfallender Familienstrukturen scheint diese Regelung doch reichlich antiquiert. Gefordert ist nun die Politik: Sie muss hinschauen, das Gesetz prüfen, und gegebenenfalls korrigieren.

Melanie Heike Schmidt

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