19.08.2013 22:14:59

Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Kriminalität / Organspende

Osnabrück (ots) - Wegweisend

Die Göttinger Richter betreten mit dem Organspende-Prozess juristisches Neuland. Zu klären ist unter anderem, ob der wegen versuchten Totschlags angeklagte Arzt strafrechtlich belangt werden kann. Aber es ist gar nicht klar, wessen Tod er angeblich in Kauf genommen hat. Kranke sind womöglich gestorben, weil sie nicht rechtzeitig ein neues Organ bekamen. Doch ist ihr Tod eindeutig auf die Manipulationen des Mediziners zurückzuführen, der eigene Patienten auf der Warteliste nach vorne mogelte?

Wenn der Verteidiger des Angeklagten die Vorwürfe nun als bloße Ordnungswidrigkeit einstuft, so mag das gefährlich bagatellisierend klingen - nach den Richtlinien der Bundesärztekammer ist es aber legitim. Unklug angelegt sind diese Vorgaben mithin: Sie verharmlosen Fälschungen und bergen das Risiko, das Vertrauen von Patienten in das Vergabesystem vollends zunichtezumachen. Die Spendenbereitschaft sank nach den Manipulationsskandalen ins Bodenlose.

Auch hier müssen die Richter Pionierarbeit leisten: Welches Recht kann in diesem Fall überhaupt gelten, wenn es zum fraglichen Zeitpunkt nicht strafbar war, Wartelisten zu manipulieren?

Das Urteil der Richter wird in jedem Fall wegweisend sein - wobei Göttingen nicht die letzte Instanz sein muss. Der Fall kann durchaus vor dem Bundesgerichtshof landen. Immerhin soll er die Grundlage dafür liefern, das Transplantationssystem künftig vertrauenswürdiger zu machen.

Cornelia Mönster

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