12.11.2013 22:15:35
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Neue OZ: Kommentar zu Cyberkriminalität
Die Amerikaner verteidigen ihre Ausspähmaßnahmen gern mit dem Verweis auf Fahndungserfolge und verhinderte Terrorakte. BKA-Chef Ziercke bleibt bei seiner Werbung für mehr Überwachung und Auswertung von Daten dagegen nur der Hinweis auf die Ermittlungsdefizite, die Bundes- und Landeskriminalämter hinnehmen müssen, weil ihnen der Gesetzgeber angeblich zu enge Grenzen setzt.
Das ist auf der einen Seite beruhigend, weil es bedeutet, dass die Daten der Bundesbürger entgegen allen Befürchtungen noch vor einem weiter gehenden Zugriff zumindest der deutschen Behörden geschützt sind. Andererseits ist eine wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität in unser aller Interesse und zweifellos dringend geboten. Aufgabe der Politik ist es nun, diese sich auf den ersten Blick widersprechenden Ansprüche in eine vernünftige Balance zu bringen.
Ein Blick über den Großen Teich könnte da sehr hilfreich sein: Denn in den USA hat man unter dem Eindruck der Terrorakte vom 11. September offenbar ein Datenmonster heranwachsen lassen, ohne dabei an eine Kontrolle der Kontrolleure zu denken. Erst jetzt, nachdem der Schaden öffentlich geworden ist, versucht man, den Kraken zu zähmen. Für uns bedeutet das, dass jede Maßnahme, jedes Gesetz, das beschlossen wird, um den Sicherheitsbehörden den Zugang zu Daten zu erleichtern, gleichzeitig auch wirksame Mechanismen für eine Kontrolle vorsehen muss.
Waltraud Messmann
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