19.03.2024 20:10:00
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Nationalrat - Regierung einigte sich auf Änderungen bei Baupaket
Die begünstigten Kredite sollen die Bundesländer gemäß dem geplanten Abänderungsantrag nicht wie ursprünglich angedacht zwingend bei der Bundesfinanzierungsagentur aufnehmen, sondern können auch über Banken in den Ländern erfolgen. Der Bund soll die Zinsdifferenz zahlen, sodass die Verzinsung auf 1,5 Prozent gedrückt wird. Die Mittel sind für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 von maximal 200.000 Euro und einer Förderlaufzeit von zumindest 25 Jahren mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent zweckgebunden.
In Bezug auf den Handwerkerbonus wurde vereinbart, dass dieser rückwirkend ab 1. März gelten soll. Der Bonus soll die Handwerksbetriebe unterstützen sowie einen weiteren Anreiz für Wohnraumschaffung und Umbauarbeiten liefern. Handwerksarbeiten von mehr als 500 Euro und bis zu 10.000 Euro sollen mit einem Fördersatz von 20 Prozent, also mit höchstens 2.000 Euro, gefördert werden. Diese Maßnahmen sollen vor allem den Handwerksbetrieben im Bau- und Baunebengewerbe zugutekommen und haben vielleicht den Nebeneffekt, dass weniger gepfuscht wird.
jeg/tpo
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