11.06.2026 12:41:00

Möbelhaus Interio: Gläubiger nehmen Sanierungsplan an

Nach seiner erneuten Insolvenz im Frühjahr 2026 hat das Einrichtungshaus Interio die nächste Hürde zur Weiterführung genommen. Bei der heute, Donnerstag, am Landesgericht Wiener Neustadt abgehaltenen Sanierungsplantagsatzung haben die Gläubigerinnen und Gläubiger einem Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent zugestimmt, die in Raten während der kommenden zwei Jahre zu bezahlen ist, wie AKV, KSV1870 und Creditreform in Aussendungen mitteilten.

Es handelt sich nicht um das erste Sanierungsverfahren des Unternehmens mit Sitz in Vösendorf. Bereits 2024 hatte Interio - offiziell firmiert das Unternehmen unter dem Namen "Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H." - Insolvenz angemeldet. Seither wurde das Unternehmen deutlich verkleinert.

Im Zuge der Restrukturierung sollen die Standorte in Wien Mariahilf und in Linz mit Anfang Juli 2026 geschlossen werden. Problematisch bleibt laut AKV die Filiale in Graz, die wegen laufender Rechtsstreitigkeiten mit der Vermieterin, eines anhängigen Räumungsverfahrens, fehlender Warenbestückung und hoher Mietkosten "deutlich defizitär" sei.

Neben Fortbetrieb wohl zusätzliche Mittel für Quotendeckung notwendig

Die Erreichbarkeit der geplanten Umsätze und Erträge für 2026 und der Folgejahre gilt nach Einschätzung der Insolvenzverwalterin als unsicher, schreibt der AKV. Für einen Abverkauf des hohen Lagerbestands seien zusätzliche neue Wareneinkäufe erforderlich, deren Finanzierung durch Dritte sichergestellt werden müsse. Da die Umsätze deutlich unter den Planwerten liegen, geht die Insolvenzverwalterin demnach davon aus, dass die Sanierungsplanquote nicht allein aus dem Fortbetrieb erwirtschaftet werden kann und zusätzliche Mittel von Gesellschaftern oder Dritten notwendig sein werden. Das Unternehmen gehe indes weiter davon aus, dass es seine Kosten, insbesondere Mieten, weiter reduzieren kann und auch Gespräche mit Investoren zu weiteren Finanzierungen aussichtsreich sind.

Bisher wurden Gläubigerforderungen im Ausmaß von 6,16 Mio. Euro angemeldet. Davon wurden Forderungen in Höhe von rund 5,23 Mio. Euro anerkannt. Dazu kommen noch weitere Forderungen der öffentlichen Hand, die im Zuge der Teilbetriebsschließung entstehen, so der AKV. Zudem bestünden nicht angemeldete Verbindlichkeiten von rund 1,015 Mio. Euro, die bei der Erfüllung des Sanierungsplans ebenso zu berücksichtigen sind.

sag/tsk

WEB https://www.creditreform.at http://www.ksv.at http://www.akv.at/

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