06.02.2018 20:43:43

Mitteldeutsche Zeitung: zu Mitgliederentscheid in der SPD

Halle (ots) - Dass die Mitgliederbeteiligung durch die SPD nicht gegen das Grundgesetz verstößt, haben die Richter am Bundesverfassungsgericht bereits vor vier Jahren festgestellt. Das Votum der Basis bindet den SPD-Vorstand, aber nicht den einzelnen Parlamentarier. Der ist, wie auch in allen anderen Fragen, allein seinem Gewissen unterworfen. Diese Freiheit garantiert ihm das Grundgesetz. Der Abgeordnete muss sie sich nur selbstbewusst nehmen. Aber ärgern sich Menschen nicht zurecht, dass 440 000 SPD-Mitglieder jetzt mehr zu sagen haben als sie selbst? Wer so denkt, müsste erklären, warum er das unangenehmer findet, als wenn wenige Leute oder nur ein Einzelner entscheidet. Im Übrigen gilt: Demokratie lebt vom Engagement der Bürger - auch in den Parteien.

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Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200 hartmut.augustin@mz-web.de

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