17.04.2020 17:59:57
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Milliardenhohe Steuerrückerstattungen für Firmen geplant - Bericht
BERLIN (Dow Jones)--Bund und Länder planen laut einem Magazinbericht wegen der Corona-Krise erhebliche steuerliche Entlastungen für Unternehmen. Die Wirtschaft könne allein durch eine veränderte Verrechnung von Gewinnen aus der Vergangenheit mit aktuellen Verlusten um 15 Milliarden Euro entlastet werden, berichtet der Spiegel.
Eine Sprecherin des Bundesfinanzministerium wollte den Bericht nicht kommentieren. Sie verwies lediglich auf Äußerungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz von Anfang des Monats. Damals hatte der SPD-Politiker gesagt, dass die Bundesregierung an einem unbürokratischen Weg arbeite, so dass Unternehmen in begrenztem Umfang ihre Verluste aus diesem Jahr schon mit dem Gewinn 2019 verrechnen können.
Aktuell beraten laut Spiegel die Steuerabteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern darüber, die Möglichkeiten für Unternehmen, ihre aktuellen Verluste mit den Gewinnen aus der Vergangenheit zu verrechnen, großzügig auszuweiten. Denkbar sei, den sogenannten Verlustrücktrag auf die vergangenen fünf Jahre auszuweiten. Bisher gilt er nur für das Vorjahr, heißt es in dem Bericht ohne Quellenangabe.
Auch die bisherige Deckelung von einer Million Euro könnte angehoben werden. Damit die Unternehmen möglichst schnell in den Genuss der Regelung kommen können und nicht erst auf die Steuererklärung im nächsten Jahr warten müssen, sollen sie schon Teile ihres Gewinns aus dem vergangenen Jahr pauschal als Verlust geltend machen dürfen.
Im Gespräch ist laut Spiegel ein Anteil von 20 Prozent. Dadurch könnten sie eine Steuerrückerstattung durch die Finanzämter in Anspruch nehmen. Die Abteilungsleiterrunde denkt auch darüber nach, den Termin für die Abführung der Lohnsteuer um einen Monat zu verschieben. Das könnte den Betrieben noch einmal 20 Milliarden Euro Liquidität verschaffen. Im Gespräch ist zudem eine Stundung von Umsatzsteuerzahlungen, wodurch nach den Berechnungen der Experten noch einmal 25 Milliarden Euro in den Unternehmenskassen blieben. Bei allen Maßnahmen handelt es sich nicht um dauerhafte Entlastungen. Die Verluste der Unternehmen schlagen sich ohnehin früher oder später in den Steuereinnahmen nieder, bei den Regelungen für Lohn- und Umsatzsteuer handelt es sich um Stundungen.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/sha
(END) Dow Jones Newswires
April 17, 2020 12:00 ET (16:00 GMT)

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