11.11.2016 12:22:37
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Michalk/Bertram: Bundestag beschließt neue Finanzierungsregeln für Psychiatrien
Der Deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) verabschiedet. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und die Berichterstatterin Ute Bertram:
"Das neue Gesetz stellt eine deutliche Verbesserung bei der Leistungsvergütung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern dar. Künftig werden diese Leistungen nicht mehr mit landesweiten Preisen vergütet, sondern krankenhausindividuell mit den Krankenkassen verhandelt. Es trägt damit den Besonderheiten der Psychiatrien in unterschiedlichen Regionen Deutschlands Rechnung. Ein bundesweiter Vergleich der Krankenhausleistungen stellt mehr Transparenz her.
Neu ist die Möglichkeit der medizinischen Versorgung seelisch Erkrankter durch das Krankenhaus auch im häuslichen Bereich. Patientinnen und Patienten können so zu Hause, im gewohnten Umfeld, behandelt und betreut werden. Angehörige sind besser in den Genesungsprozess einbezogen. Das Gesetz ermöglicht den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern zudem eine gute Personalausstattung, die in den Pflegesätzen berücksichtigt ist.
Zusätzlich wurde vereinbart, Patienten mit pädophilen Sexualstörungen in Modellprojekten zu betreuen, zu beraten und zu therapieren. Alle diese Regelungen tragen dazu bei, die veränderten Herausforderungen in der medizinischen Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu berücksichtigen."
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