03.02.2022 17:28:45
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Lindner bringt weitere Corona-Steuerhilfen auf den Weg
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat wegen der Coronavirus-Pandemie weitere Entlastungen auf den Weg gebracht. Daraus ergeben sich bei voller Jahreswirkung bis einschließlich 2026 jährliche Mindereinnahmen von 2,61 Milliarden Euro, geht aus dem Entwurf des Ministeriums für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz hervor, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte. "Zu Beginn der laufenden Legislaturperiode steht die Finanzpolitik der Bundesregierung weiterhin im Zeichen der Bekämpfung der Corona-Pandemie", heißt es darin. Das Steuerrecht diene als ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur Stärkung der Konjunktur.
"Menschen und Betriebe müssen in der Corona-Krise entlastet werden", erklärte Lindner über den Kurznachrichtendienst Twitter. "Wir bringen daher mehrere Steuerhilfen auf den Weg", so unter anderem eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, erweiterte Möglichkeiten der Verlustverrechnung und eine verlängerte Abgabefrist der Steuererklärung, hob der Finanzminister hervor.
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bündele "wirtschaftliche, aber auch soziale Maßnahmen, die sehr schnell greifen und helfen sollen", heißt es in dem Entwurf weiter. Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie sollten Unternehmen gezielt zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit konsequenten Maßnahmen unterstützt werden. Zusätzliche Investitionsanreize würden unter anderem mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen gesetzt.
Degressive Abschreibung gilt ein Jahr länger
Konkret soll die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 verlängert werden. Für 2022 und 2023 werde der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro respektive 20 Millionen bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag werde darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolge in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werde um ein Jahr für Wirtschaftsgüter verlängert, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden. Zudem würden die 2022 auslaufenden Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge und für Reinvestitionen um ein Jahr verlängert.
Gleichzeitig soll ein Corona-Bonus vor allem für Pflegekräfte bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden. Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld soll um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert werden und die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale, die 5 Euro pro Tag bis zu jährlich 600 Euro vorsieht, um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022. "Die weiterhin andauernde Corona-Pandemie sowie die auch in 2022 bestehende befristete Angebotspflicht der Arbeitgeber für das Homeoffice, machen eine zeitliche Verlängerung über den 31. Dezember 2021 hinaus erforderlich", heißt es in dem Entwurf.
Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen werde um weitere drei Monate verlängert. Hieran anknüpfend sollen laut dem Entwurf auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert werden, jedoch in geringerem Umfang.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/jhe
(END) Dow Jones Newswires
February 03, 2022 11:29 ET (16:29 GMT)

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