OGH-Entscheid 18.03.2014 07:02:00

Lifemotion muss Pflichtangebot für Hirsch Servo legen

Das hat der Oberste Gerichtshof am 13. März 2014 entschieden. Lifemotion hatte am 23. Dezember 2013 51 Prozent der Hirsch Servo AG-Aktien von der Kurt Hirsch Holding GmbH übernommen. Gegen den Bescheid der Übernahmekommission, mit dem ein Pflichtangebot angeordnet wurde, hatte Lifemotion Rekurs an den OGH erhoben. Der OGH hat dem Rekurs nicht stattgegeben.

(Schluss) ivn/snu

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