OGH-Entscheid |
18.03.2014 07:02:00
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Lifemotion muss Pflichtangebot für Hirsch Servo legen
Das hat der Oberste
Gerichtshof am 13. März 2014 entschieden. Lifemotion hatte am 23. Dezember 2013 51 Prozent der
Hirsch Servo AG-Aktien von der Kurt Hirsch Holding GmbH übernommen.
Gegen den Bescheid der Übernahmekommission, mit dem ein
Pflichtangebot angeordnet wurde, hatte Lifemotion Rekurs an den OGH
erhoben. Der OGH hat dem Rekurs nicht stattgegeben.
(Schluss) ivn/snu
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