Milliardenbetrug |
19.12.2022 20:12:00
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Kronzeuge im Wirecard-Prozess belastet Ex-Vorstandschef Braun schwer
Braun sei ein "absolutistischer CEO" (Chief Executive Officer) gewesen - die zentrale Macht bei Wirecard. "Dr. Braun sorgte dafür, dass wir alle in die gleiche Richtung segelten."
Braun und Bellenhaus sitzen seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Dritter Angeklagter ist der frühere Chefbuchhalter. "Mir war nicht klar, dass ich mit den Ratten ins Bett gehen und mit der Pest aufwachen würde", sagte Bellenhaus über seine Verstrickung in den mutmaßlich größten Betrugsfall in Deutschland seit 1945 und die Mitangeklagten; ein Satz, den der Vorsitzende Markus Födisch anschließend rügte.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten und weiteren Beschuldigten vor, eine kriminelle Betrügerbande gebildet und mit erfundenen Gewinnen die Kreditgeber des 2020 zusammengebrochenen Dax (DAX 40)-Konzerns um 3,1 Milliarden Euro geprellt zu haben.
Der 49-Jährige sagte am dritten Prozesstag als erster der drei Angeklagten zur Sache aus. Er ist auch der einzige, der die Vorwürfe einräumt: "Ich bin erschrocken über mein eigenes Leben." Braun bestreitet über seine Anwälte die Vorwürfe, was Bellenhaus für unglaubwürdig erklärte. "Er sieht sich als Opfer, und das ist ein bekanntes Muster."
Doch ging aus Bellenhaus' Aussage nicht hervor, wann die Betrügereien begannen und wie sich die mutmaßliche Bande formiert haben soll. Brauns Verteidigung wiederum wirft Bellenhaus vor, unglaubwürdig zu sein und Firmengelder in Millionenhöhe veruntreut zu haben.
"Aus kleinen Lügen wurden große Lügen", ließ Bellenhaus die Anfänge der kriminellen Geschäfte im Ungefähren. "Kleine Lügen wurden zu großen Lügen, und große Lügen werden bestraft." Er berichtete jedoch von einer Besprechung im Oktober 2019, an der Braun teilnahm und bei der es demnach darum ging, wie Wirecard angesichts einer Sonderprüfung der Bücher durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG die Fassade erfundener Geschäfte wahren könnte.
Wirecard war ein Zahlungsdienstleister, der hauptsächlich Kreditkartenzahlungen im Einzelhandel und im Internet abwickelte. Über das von Bellenhaus geleitete Tochterunternehmen Cardsystems Middle East in Dubai verbuchte Wirecard laut Anklage erfundene "Drittpartner"-Umsätze in Milliardenhöhe. Diese Drittpartner waren Firmen, die im Wirecard-Auftrag Zahlungen abwickelten.
Der Dax-Konzern brach dann im Juni 2020 zusammen, weil 1,9 Milliarden angeblich auf südostasiatischen Treuhandkonten verbuchter Drittpartner-Gelder nicht auffindbar waren.
Damit Braun als Bandenchef oder auch nur -mitglied verurteilt werden kann, muss die Staatsanwaltschaft das Gericht überzeugen, dass er den Betrug steuerte beziehungsweise aktiv beteiligt war. Der Manager hat über seine Verteidiger erklären lassen, dass die vermissten Milliarden tatsächlich existiert hätten, aber immense Summen unter anderem von Bellenhaus auf die Seite geschafft worden seien.
Bellenhaus wies das kategorisch zurück. Die von Braun angeführten Milliardenbeträge auf den Konten ehemaliger Geschäftspartner sind nach seinen Worten höchstens zu einem kleinen Teil Wirecard-Gelder.
Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm will den Prozess stoppen lassen. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, viel zu spät mit der Untersuchung der tatsächlichen Zahlungsflüsse begonnen zu haben.
Die Verfahrensbeteiligten würden mit neuen Unterlagen überflutet, sagte der Anwalt - kurz vor Prozessbeginn 44 000 PDF-Seiten, danach noch weitere 11 000 Seiten. "Die Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft in zwei Jahren Verfahren versäumt hat und jetzt parallel zur laufenden Hauptverhandlung durchgeführt werden, sind ein Fass ohne Boden", sagte der Verteidiger. Dierlamms zweiter Vorwurf lautet, dass die Staatsanwaltschaft der Verteidigung wesentliche Unterlagen vorenthalten habe.
Die Staatsanwaltschaft wies die Kritik zurück. "Die Akten zu dieser Anklageerhebung sind vollständig", erklärte die Ermittlungsbehörde auf Anfrage. Die von Braun und Dierlamm angeführten Milliarden auf den Konten ehemaliger Wirecard-Geschäftspartner betreffen demnach Geschäfte, die gar nicht Teil der Anklage und somit für das Verfahren irrelevant sind. Die Kammer hat noch nicht über den Aussetzungsantrag entschieden.
MÜNCHEN (dpa-AFX)
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