17.03.2023 18:25:38

Kreml: Entscheidung Weltstrafgericht rechtlich unbedeutend - Ukraine begrüßt

MOSKAU (dpa-AFX) - Der Kreml hat den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegen Präsident Wladimir Putin wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine als rechtlich nichtig bezeichnet. "Allein die Formulierung der Frage halten wir für unverschämt und inakzeptabel", sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Tass zufolge am Freitag. "Russland erkennt - wie eine Reihe anderer Staaten - die Rechtsprechung dieses Gerichts nicht an. Entsprechend sind Entscheidungen dieser Art für Russland vom rechtlichen Standpunkt unbedeutend."

Peskow wollte sich nach Angaben der russischen Agenturen nicht dazu äußern, ob eine drohende Verhaftung des Kremlchefs in Ländern, die das Gericht anerkennen, sich auf die Reisepläne Putins auswirken könnte. "Ich habe zu dem Thema nichts mehr zu sagen."

Unabhängige russische Medien kommentierten, dass durch den Haftbefehl Putins Reisemöglichkeiten eingeschränkt werden könnten. Viele Länder, darunter auch Verbündete Russlands, erkennen die Zuständigkeit des Weltstrafgerichts an und haben das entsprechende Statut ratifiziert. "Im Fall eines Besuchs Putins in einem dieser Länder, werden die örtlichen Behörden ihn verhaften müssen", sagte der Anwalt Sergej Golubok dem Portal MO.

Die ukrainische Führung hat die Haftbefehle gegen Putin und Lwowa-Belowa dagegen als "historisch" begrüßt. "Das bedeutet, dass sie jetzt auf dem Gebiet der Länder festgenommen werden können, die das Römische Statut unterzeichnet haben", erläuterte der Chef des Präsidentenbüros in Kiew, Andrij Jermak, im Nachrichtenkanal Telegram. Er betonte, dass Kiew systematisch mit dem Gerichtshof zusammenarbeite.

Der ukrainische Generalstaatsanwalt Andrij Kostin lobte die Entscheidung als Signal für die Welt, dass das "russische Regime" verbrecherisch sei. "Die Führer der Welt werden jetzt dreimal überlegen, bevor sie ihm (Putin) die Hand geben oder sich mit ihm an den Verhandlungstisch setzen", teilte er mit.

Kostin dankte dem Chefankläger des Gerichtshofs, Karim Khan, für diesen Schritt. Die Generalstaatsanwaltschaft habe Den Haag bereits mehr als 1000 Seiten an Ermittlungsergebnissen übergeben. Demnach sei die "Verschleppung" von mehr als 16 000 Kindern aus den ukrainischen Gebieten Donezk, Luhansk, Charkiw und Cherson dokumentiert worden. Kiew sei es bisher gelungen, 308 Kinder zurückzuholen.

Zwar hat die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht ratifiziert. Trotzdem erkennt das Land die Zuständigkeit der Richter für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie für Kriegsverbrechen an. 2015 übergab der damalige ukrainische Außenminister Pawlo Klimkin in Den Haag eine entsprechende Erklärung. 2022 wurden die ukrainischen Gesetze für die Ermittler aus Den Haag angepasst./mau/DP/nas

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