24.09.2019 13:19:42
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KORREKTUR/ROUNDUP/Altmaier: Staatskredit-Entscheid für Condor in nächsten Tagen
(Im 7. Absatz wurde der 3. Satz neu formuliert: Die Durchführung der Reise könne nicht garantiert werden. Thomas Cook hat seine Angaben korrigiert.)
BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Suche nach Lösungen für den in Bedrängnis geratenen Ferienflieger Condor läuft auf Hochtouren. Wirtschaftsminister Peter Altmaier kündigte eine Entscheidung der Bundesregierung über einen Überbrückungskredit für Condor "in den nächsten Tagen" an. Der CDU-Politiker betonte am Dienstag in Berlin am Rande einer Industriekonferenz, die Schwierigkeiten seien durch die Insolvenz der Muttergesellschaft Thomas Cook entstanden. "Es sind keine hausgemachten Probleme."
Es seien Anträge auf Überbrückungskredite eingegangen. Sie würden in Übereinstimmung mit der Bundeshaushaltsordnung geprüft. Das Wirtschaftsministerium stehe in engem Kontakt mit dem Finanz- sowie Verkehrsministerium. Der Ferienflieger, der etwa 4900 Menschen beschäftigt und seinen Flugbetrieb aufrecht hält, erklärte: "Wir freuen uns über jedes positives Signal." Man sei überwältigt von dem Zuspruch von Mitarbeitern, Kunden, Partnern und Lieferanten.
Wegen der Insolvenz des britischen Mutterkonzerns Thomas Cook hatte die bislang profitable Condor einen staatlich verbürgten Überbrückungskredit beantragt, um "Liquiditätsengpässe" zu verhindern. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich dabei um 200 Millionen Euro. Die hessische Landesregierung stellte Unterstützung ist Aussicht. Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) konkretisierte das Angebot am Dienstag. Zur Höhe eines möglichen Überbrückungskredits sagte Schäfer dem Hessischen Rundfunk: "Wir haben ein bewährtes Verfahren in solchen Konstruktionen. Der Bund nimmt die Hälfte und die betroffenen Länder nehmen die andere Hälfte. Da Condor ja ein hessisches Unternehmen ist, wäre die andere Hälfte für das Land Hessen."
Flughäfen und Gewerkschaften unterstützten die Bitte des Unternehmens um Staatshilfe. Condor ist ein wichtiger Partner für deutsche Reiseveranstaltern. Im Schnitt sind weniger als ein Fünftel der Condor-Passagiere Gäste der Thomas Cook-Veranstaltermarken. Angesichts der bevorstehenden Herbstferien wäre ein Ausscheiden Condors aus dem Markt für die Tourismusbranche ein großes Problem.
Am Dienstag hielt Condor seinen Betrieb weiter aufrecht. Alle Flüge sollten wie geplant durchgeführt werden, hieß es. Spezielle Teams beantworteten an den Flughäfen die Fragen der Passagiere. Gleichzeitig rede das Management mit allen Lieferanten und Partnerunternehmen, um seine Maschinen weiter in der Luft zu halten.
Die Pleite des Thomas-Cook-Konzerns beflügelte erneut die Spekulationen über einen Verkauf von Condor. Es gebe ein hohes Interesse auch bei Finanzinvestoren, sagte ein Condor-Sprecher. Bei einem möglichen Verkauf hätte der Insolvenzverwalter des britischen Reisekonzerns allerdings ein wichtiges Wort mitzureden.
Unterdessen können Kunden der deutschen Thomas Cook auch am 25. und 26. September ihre Reisen nicht antreten. Das sagte eine Sprecherin der Thomas Cook GmbH auf Anfrage. Die Durchführung der Reise könne nicht garantiert werden. Nach Hause fliegen könnten Pauschalreisegäste aktuell in der Regel wie geplant. Man sei mit den Fluggesellschaften im engem Austausch. Bereits am Montag und Dienstag konnten Kunden, die mit der deutschen Thomas Cook gebucht hatten, nicht zur ihrem Urlaubsziel starten.
Die Tochter mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen ist nicht insolvent. Sie führt derzeit Gespräche mit möglichen Kapitalgebern und allen zuständigen Gremien auf Regierungsebene in Berlin und Wiesbaden. "Wir tun alles in unser Macht Stehende, um den Fortbestand unseres Unternehmens zu sichern", sagte Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. Der Verkauf von neuen Reisen bleibt gestoppt.
Solange die Geschäftsführung prüft, ob sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen muss oder es noch Lösungen für Thomas Cook Deutschland gibt, hat sie besondere Pflichten. Die Geschäftsführung müsse das Vermögen der Gesellschaft zugunsten ihrer Gläubiger sichern. "Beispielsweise dürfen neue Verträge nur im Ausnahmefall geschlossen werden. Zahlungen für bereits erhaltene Leistungen dürfen grundsätzlich nicht mehr geleistet werden", erläuterte das Unternehmen./mar/hoe/DP/jha
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