19.05.2017 16:23:44

KORREKTUR: K+S entgeht Hauptverfahren wegen Gewässerverunreinigung

   (In der um 14.54 Uhr gesendeten Meldung muss es im letzten Absatz richtig heißen, dass die Staatsanwaltschaft im März 2016 Anklage unter anderem gegen den damals amtierenden Vorstandsvorsitzenden UND NICHT gegen den aktuell amtierenden Vorstandsvorsitzenden erhoben hat. Neuer K+S-Chef ist seit dem 12. Mai 2017 Burkhard Lohr, sein Vorgänger war Norbert Steiner. Es folgt eine korrigierte Fassung der Meldung.)

   K+S entgeht Hauptverfahren wegen Gewässerverunreinigung

   FRANKFURT (Dow Jones)--Der Rohstoffkonzern K+S muss wegen der Versenkung von Salzabwässern in der Gerstunger Mulde in den Jahren 1999 bis 2007 nicht mit einer Anklage rechnen. Das Oberlandesgericht Jena wies nun eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Meiningen zurück, die gegen eine Entscheidung der Vorinstanz vorgegangen war, wie K+S mitteilte. Auch dort - beim Landgericht Meiningen - war der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen angeblicher Straftaten bei der Versenkung von Salzabwässern abgelehnt worden.

   Damit bleibt es bei der Entscheidung, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. K+S sieht sich deshalb in der eigenen Einschätzung bestätigt, dass die Vorwürfe unbegründet und die erteilten Genehmigungen zur Versenkung von Salzabwässern rechtmäßig sind.

   K+S hatte Kalilauge in einer tief unter dem Gebiet der Gemeinde Gerstungen gelegenen porösen Gesteinsschicht versickern lassen. Aufgrund dieser Versenkung wurde nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auch das Trinkwasser verunreinigt oder zumindest gefährdet.

   Die Laugenversenkung hatte das Thüringer Landesbergamt 1998 zunächst befristet genehmigt. Es folgten Genehmigungen in den Jahren 2004, 2006 und 2007, die die zeitliche Befristung und das Volumen erweiterten. Insgesamt wurden circa 9,5 Millionen Kubikmeter Kalilauge unter der Erde verpresst.

   Im März 2016 hatte dann die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Meiningen Anklage gegen K+S und andere erhoben. Darunter waren auch der ehemalige und der damals amtierende Vorstandsvorsitzende sowie weitere Vorstandsmitglieder. Medienberichten zufolge hatte die Anklagebehörde von dem Bergbauunternehmen 325 Millionen Euro zurückgefordert. K+S selbst hatte stets erklärt, man sehe keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/jhe/mgo

   (END) Dow Jones Newswires

   May 19, 2017 09:52 ET (13:52 GMT)

   Copyright (c) 2017 Dow Jones & Company, Inc.- - 09 52 AM EDT 05-19-17

Nachrichten zu K+S AG (spons. ADRs)mehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu K+S AG (spons. ADRs)mehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

K+S AG (spons. ADRs) 5,40 0,00% K+S AG (spons. ADRs)