19.08.2013 19:09:33
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Konvention stärkt Arbeitsrechte für Seefahrer weltweit
Am Vorabend des Festaktes zum Inkrafttreten der Konvention in Singapur appellierte er an alle Staaten, die das Abkommen noch nicht ratifiziert haben, dies rasch zu tun. Deutschland hatte in der vergangenen Woche als 43. Mitgliedsland der UN-Sonderorganisation die Ratifizierungsurkunde übermittelt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) habe aus diesem Anlass betont, wie wichtig es sei, dass Wettbewerb im Seeverkehr nicht zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Seeleute führt, teilte die ILO mit.
Der Bundestag hatte die neue Grundrechtecharta für Seeleute Anfang August mit dem Seearbeitsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Es löste das alte Seemannsgesetz aus den 1950er Jahren ab. Mit dem Inkrafttreten der internationalen Konvention sei "die Seeschifffahrt die einzige Industrie, die über weltweit gleiche und hohe Sozialstandards verfügt, die zudem einer engen Kontrolle unterliegen", erklärte Michael Behrendt, Präsident des Verbands Deutscher Reeder (VDR).
Die Umsetzung des Abkommens stärke auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reeder, denn weltweit würden damit einheitliche Standards für die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord gelten - unabhängig von der Flagge, die ein Schiff führt. "Das Seearbeitsübereinkommen ist ein wichtiger Riegel gegen Sozialdumping", so Behrendt.
Die Konvention soll nach ILO-Angaben insgesamt mehr als 1,5 Millionen Seefahrern einen besseren Arbeitsschutz sowie Mindeststandards bei den Lebensbedingungen garantieren. Damit sollen auch extreme Billiglöhne und die dadurch verursachten Wettbewerbsverzerrungen in der Schifffahrt unterbunden werden. Um in Kraft zu treten, musste die Konvention von 30 ILO-Mitgliedsländern ratifiziert werden, die mindestens ein Drittel der Brutto-Tonnage der weltweiten Schifffahrt repräsentieren. Bislang haben 45 Staaten diesen Schritt vollzogen. Auf sie entfallen mehr als 75 Prozent der Brutto-Tonnage./bur/DP/he

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