20.05.2016 12:10:46
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Karlsruhe gibt grünes Licht für Schockfotos auf Zigarettenschachteln
KARLSRUHE (AFP)--Pünktlich zu ihrem Inkrafttreten hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag einen Eilantrag gegen die EU-Tabakrichtlinie abgewiesen. Die Richtlinie sieht unter anderem sogenannte Schockfotos auf den Schachteln vor und verbietet geschmacksprägende Zusatzstoffe wie Menthol. (Az: 1 BvR 895/16)
Die Richtlinie wurde auf EU-Ebene 2014 verabschiedet, Deutschland setzte sie im April mit dem Tabakerzeugnisgesetz in deutsches Recht um. Dieses trat am Freitag in Kraft. Für die Händler gilt allerdings eine Übergangsfrist von weiteren vier Jahren.
Danach bekommen die Zigarettenschachteln größere Warnhinweise mit Fotos von durch Rauchen verursachten Gesundheitsschäden. Menthol und andere Zusatzstoffe sind verboten, wenn sie den Zigaretten einen "charakterisierenden Geschmack" geben. Auch für E-Zigaretten werden die Regelungen verschärft.
Ein Tabakhersteller sah dadurch seine Unternehmens-, aber auch seine Meinungsfreiheit verletzt. Mit seinem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wollte er die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland stoppen. Dabei wandte er sich insbesondere gegen die Schockfotos und gegen die Beschränkung der Zusatzstoffe.
Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag nun ab. Die neuen Regelungen dienten der Harmonisierung des EU-Binnenmarkts und dem Abbau von Markthemmnissen in der EU, hieß es. Weiteres Ziel sei der Gesundheitsschutz "und damit ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang". Dadurch seien Eingriffe in die Rechte der Hersteller gerechtfertigt.
Die Schwelle für die Aussetzung eines Gesetzes sei hoch, betonten die Karlsruher Richter. Dies gelte erst recht, wenn es um die Umsetzung von EU-Recht gehe. Der Hersteller habe aber nicht darlegen können, dass ihm "nicht wieder gutzumachende und existenzbedrohende Schäden drohen".
DJG/apo
(END) Dow Jones Newswires
May 20, 2016 05:40 ET (09:40 GMT)- - 05 40 AM EDT 05-20-16

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