Nach gescheiterter Übernahme |
14.02.2017 13:50:00
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Kanzlei macht AIXTRON-Aktionären Hoffnung auf Schadenseratz
Die Kanzlei argumentiert, dass die Aktionäre von der Rücknahme einer durch das Ministerium erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Transaktion überrascht worden seien. Dies hätte zum Scheitern der Übernahme geführt. Der Kurs der Aixtron-Aktie stürzte daraufhin ab.
Die Anteilseigner hätten auf den Bestand der erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung vertraut und nur auf Basis dieser Überzeugung ihre Aktien angedient, sagte Andreas M. Lang, Vorstand von Nieding + Barth. Durch die Andienung der Aktien seien die Aktionäre dann gehindert gewesen, diese anderweitig zu veräußern. Für die dadurch entstandenen Schäden müsse die Bundesrepublik haften.
Vom Bundeswirtschaftsministerium hieß es auf Anfrage von Dow Jones Newswires, dass dem Ministerium keine Informationen über Klagen in Sachen Aixtron vorlägen.
Grand Chip und Aixtron hatten den Deal Ende Mai vereinbart. Es lief auch zunächst alles glatt, die Chinesen konnten sich deutlich mehr Anteile als notwendig an Aixtron sichern. Querelen gab es dann jedoch mit den deutschen Behörden, das Bundeswirtschaftsministerium zog die ursprünglich erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung zurück.
Der Grund war laut der Kanzlei das Veto der USA. Der US-Geheimdienst habe dargelegt, dass China von Aixtron-Maschinen produzierte Teile unter anderem in seinem Nuklearprogramm einsetzen könnte. Entsprechend würde die Übernahme sicherheitsrechtlich äußerst brisant sein. Nach dem Veto der USA zogen die Chinesen ihre Offerte zurück.
FRANKFURT (Dow Jones)
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