09.06.2016 14:06:42
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IRW-News: Berkeley Energia Ltd.: Berkeley Energia Limited: Update zur Finanzierung mit einer Prämie
IRW-PRESS: Berkeley Energia Ltd.: Berkeley Energia Limited: Update zur Finanzierung mit einer Prämie
Update zur Finanzierung mit einer Prämie
Berkeley Energia Limited 9. Juni 2016 AIM/ASX: BKY freut sich bekannt zu geben, dass die Eigenkapitalkomponente der kürzlich gemeldeten Finanzierung mit Resource Capital Funds (RCF) erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Eigenkapitalfinanzierung umfasste die Emission von Stammaktien des Unternehmens im Wert von fünf Millionen US-Dollar zu einem Preis von 32 Pence pro Aktie, was einem Aufpreis von etwa neun Prozent auf den zehntägigen VWAP bzw. von 15 Prozent auf den 30-tägigen VWAP darstellte. Dies verdeutlicht die Stärke des Projektes und dessen solide Wirtschaftlichkeit selbst bei den zurzeit niedrigen Uranpreisen. Die grundlegenden Bedingungen des Zeichnungsabkommens werden in Anhang 1 beschrieben.
Wie bereits gemeldet, wird RCF im Rahmen der Finanzierung zusätzliche fünf Millionen US-Dollar durch den Verkauf einer vollständig gesicherten NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 0,375 Prozent für das Projekt bereitstellen, wobei die formelle Dokumentation zurzeit erstellt wird. Die Lizenzgebühr entspricht der Schwerpunktlegung des Unternehmens auf die Minimierung der Verwässerung, um den Eigenkapitalwert seiner Aktionäre zu schützen.
Managing Director Paul Atherley sagte:
Diese Finanzierung ermöglicht es uns, erste Infrastrukturentwicklungsarbeiten durchzuführen, bevor wir zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr mit der Errichtung und Finanzierung beginnen werden.
Abgesehen davon hat sie uns ermöglicht, bei einigen der bereits zuvor identifizierten Explorationsziele mit beträchtlichem Potenzial, wieder mit Bohrungen zu beginnen, einschließlich der Erweiterungen der Lagerstätte Zona 7 in Richtung Süden und in die Tiefe.
Die Ergebnisse der Optimierungsstudien, die im Rahmen der endgültigen Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, welche in den kommenden Monaten veröffentlicht werden, sollen die solide Wirtschaftlichkeit des Projektes Salamanca selbst bei den zurzeit niedrigen Uranpreisen unter Beweis stellen.
Die wichtigsten Bedingungen der Lizenzgebührenfinanzierung sind folgende:
Bareinlagen: Fünf Millionen US-Dollar für den Verkauf einer vollständig gesicherten NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 0,375 Prozent der zukünftigen Umsätze beim Projekt Salamanca
NSR-Lizenzgebühr: Die Lizenzgebühr wird auf Grundlage von 0,375 Prozent des Umsatzes berechnet, den Berkeley aus dem Verkauf von Uranerz - abzüglich zulässiger Abzüge - erzielt. Alle Verkäufe von Uranerz, die nicht zu marktüblichen Bedingungen erfolgen, werden als zu marktüblichen Bedingungen und zu einem angenommenen Verkaufspreis durchgeführt erachtet.
Lizenzgebührenzahlungen: Berkeley muss die NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 0,375 Prozent innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende eines jeden Quartals bezahlen.
Sicherheit: Berkeley wird ein Pfand oder andere Sicherheiten hinterlegen, einschließlich Bürgschaften oder Pfandverschreibungen für RCF über seine Beteiligungen an den Grundstücken des Projektes Salamanca, sofern anwendbar.
Vorbedingungen: Inkrafttreten der formellen Dokumentation, die zurzeit zwischen den Unternehmen finalisiert wird, sowie Erfüllung bestimmter anderer Bedingungen, einschließlich der Bereitstellung und Hinterlegung der Sicherheiten für RCF
Übertragung von Beteiligungen: Berkeley darf die Projektgrundstücke weder partiell noch gänzlich verkaufen, abtreten, übertragen oder veräußern, bis die nachfolgende Partei eine urkundliche Zusicherung erhält, in der der Erfüllung der Bedingungen der Lizenzgebühr zugestimmt wird, einschließlich der Bereitstellung der Sicherheiten für die Projektgrundstücke sowie einer Garantie und Sicherstellung seiner Dachgesellschaft.
Geldgeber des Projektes: Die Bedingungen der Lizenzgebühr schränken die Fähigkeit von Berkeley, Schulden zu machen oder zusätzliche Lizenzgebühren zu gewähren, nicht ein, einschließlich der Fähigkeit von Berkeley, vorrangige Sicherheiten zugunsten dritter Geldgeber des Projektes Salamanca zu gewähren, was jedoch entsprechenden Gläubigervereinbarungen unterliegt, in denen die an RCF zu entrichtende Lizenzgebühr anerkannt wird.
Vorkaufsrecht: Berkeley hat hinsichtlich des Erwerbs der Lizenzgebühr ein Vorkaufsrecht, wenn RCF die Lizenzgebühr zum Verkauf oder zur Übertragung anbietet, sofern sie keinem zu RCF gehörenden Unternehmen angeboten wird.
Verpflichtungen: Berkeley erlegt RCF unterschiedliche Verpflichtungen hinsichtlich des Projektes Salamanca auf, einschließlich der Instandhaltung der Grundstücke des Projektes Salamanca und der Einhaltung der anwendbaren Gesetze, des Verzichts auf eine Vermischung des Uranerzes von den Grundstücken des Projektes Salamanca mit anderen Produkten, der Führung von Lizenzgebührenaufzeichnungen sowie der Benachrichtigung von RCF über jedwede Absicht, die Grundstücke des Projektes Salamanca abzutreten, um es RCF zu ermöglichen, diese Grundstücke zu erwerben, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Informationsansprüche von RCF: Berkeley stimmt zu, RCF Informationsansprüche zu gewähren, wie etwa Finanzausweise, Informationen hinsichtlich Bergbaubetriebe, das Recht, die Bücher und Aufzeichnungen von Berkeley in Zusammenhang mit den Grundstücken des Projektes Salamanca und der Lizenzgebühr zu prüfen, sowie das Recht, technische Audits des Projektes durchzuführen.
Verzugsfälle: Die Verzugsfälle beinhalten eine ausbleibende Zahlung der Lizenzgebühr durch Berkeley, die nicht beglichen wird, eine Nichterfüllung der grundlegenden Bedingungen des Lizenzabkommens sowie eine Insolvenz in Zusammenhang mit Berkeley. Ein Verzugsfall berechtigt RCF, seine Sicherheiten für die Grundstücke des Projektes Salamanca geltend zu machen.
Die Bedingungen der Lizenzgebühr wurden in einer verbindlichen Absichtserklärung festgelegt, die von Berkeley und RCF ausgearbeitet wurde. Die Absichtserklärung wurde gleichzeitig mit dem Zeichnungsabkommen umgesetzt, bevor RCF zehn Prozent der Stammaktien besitzt und ein Großaktionär von Berkeley wird. Die Parteien vereinbarten, eine detaillierte Dokumentation zu unterzeichnen, in der die oben genannten grundlegenden Bedingungen der Lizenzgebühr und auch die üblichen Erklärungen und Garantien enthalten sind, einschließlich des vorhandenen Rechtsanspruchs von Berkeley an den Grundstücken des Projektes Salamanca und anderer Verpflichtungen, die für eine Lizenzgebühr dieser Art als Standard erachtet werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Paul Atherley-
Managing Director-
+44 207 478 3900-
info@berkeleyenergia.com
Hugo Schumann
Commercial Manager
+44 207 478 3900
Über RCF
RCF ist mit einer Beteiligung von etwa 13,2 Prozent des emittierten Kapitals (nach dem Abschluss des Zeichnungsabkommens) einer der größten Aktionäre des Unternehmens. Seit seiner Gründung hat RCF 148 Bergbauunternehmen mit Projekten in 47 Ländern und mit 29 Rohstoffen unterstützt. Weitere Informationen über RCF erhalten Sie auf dessen Website (www.resourcecapitalfunds.com).
RCF verfügt über ein starkes Team an Investment-Profis mit einem umfassenden branchenspezifischen und technischen Know-how und einer langjährigen Erfahrung bei der Investition in die globale Bergbaubranche. Die Erfolge von RCF sind auf seine Fähigkeit zurückzuführen, technisch und kommerziell anspruchsvolle Aktiva auszuwählen und das Management zu unterstützen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, wobei man als Quelle für geduldiges Kapital fungiert. RCF ist bestrebt, Partnerschaften mit Unternehmen einzugehen, um starke, erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu errichten, um allen Aktionären eine hohe Rendite zu bescheren.
Anhang 1: Grundlegende Bedingungen des abgeschlossenen Zeichnungsabkommens
- Zeichnungsbetrag: fünf Millionen US-Dollar
- Zeichnungspreis: 0,625 Australische Dollar (0,32 Pfund) pro Aktie
- Anzahl der emittierten Zeichnungsaktien: 11.011.700 vollständig bezahlte Stammaktien
- Abschlussdatum: 19. Mai 2016
- Am Abschlussdatum zahlte RCF den Zeichnungsbetrag an Berkeley und Berkeley emittierte die Zeichnungsaktien an RCF (oder an einen von diesem nominierten Verwalter).
- Die Zeichnungsaktien sind vollständig bezahlte Stammaktien von Berkeley und in allen Aspekten gleichrangig, einschließlich Dividenden, Ausschüttungen, Rechte und anderer Vorteile bestehender Aktien.
- Berkeley beantragte die Notierung der Zeichnungsaktien an der ASX und am AIM und stellte sicher, dass die Zeichnungsaktien nach der Emission frei handelbar sind.
- Berkeley gab Erklärungen und Garantien an RCF ab, einschließlich jener, dass die Zeichnungsaktien gleichrangig mit bestehenden, vollständig bezahlten Stammaktien sein würden, dass Berkeley seinen kontinuierlichen Auskunftspflichten nachkommt, dass es seit den letzten Finanzausweisen keine erheblichen Änderungen hinsichtlich der Finanzlage von Berkeley gibt und dass keine ausstehenden oder drohenden Rechtsstreite gegen Berkeley im Gange sind, die sich negativ auf das Unternehmen auswirken würden.
- RCF gab Erklärungen und Garantien an Berkeley ab, einschließlich jener, dass RCF vor der Entscheidung, die Zeichnungsaktien zu zeichnen, seine eigene Bewertung von Berkeley machte und seine eigenen Untersuchungen des Unternehmens durchführte, dass RCF nach der Unterzeichnung des Zeichnungsabkommens und der Zeichnung der Zeichnungsaktien alle relevanten Gesetze und Bestimmungen erfüllt (einschließlich Abschnitt 606 des Corporations Act, sofern anwendbar), dass RCF zustimmt, nach der Emission der Zeichnungsaktien an die Statuten von Berkeley gebunden zu sein, und dass RCF ein akkreditierter Investor (gemäß der Definition in Rule 501(a) der Regulation D des U.S. Securities Act) ist und über das Know-how und die Erfahrung verfügt, um eine Investition in die Zeichnungsaktien zu bewerten, sowie über die finanziellen Ressourcen verfügt, um die Investition in die Zeichnungsaktien zu tätigen und etwaige daraus resultierende Verluste zu verkraften.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!
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