31.10.2013 15:48:33
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Insolvenzverwalter: Firmensanierung in Eigenregie wird missbraucht
Vor allem bei großen Insolvenzverfahren, in denen es um viele Arbeitsplätze und hohe Summen für die Gläubiger gehe, etabliere sich die Eigenverwaltung als Regelfall, sagte Niering. Eigentlich sei sie aber für Spezialfälle gedacht. Etwa 75 Prozent der Insolvenzen seien auf Managementfehler zurückzuführen. Ein Verfahren in Eigenverwaltung mache dabei "den Bock zum Gärtner".
Die Gerichte seien nicht schuld an dieser Entwicklung, meinte der Verbandsvorsitzende. Sie müssten seit der Rechtsreform vom März 2012 einen Antrag auf Eigenverwaltung schon dann zulassen, wenn er "nicht offensichtlich aussichtslos" erscheine.
Die Folgen seien hoch bedenklich. Auch chancenlose Sanierungspläne würden so mit Hilfe des Insolvenzgeldes, das der Staat den Arbeitnehmern drei Monate lang zahlt, weiter verfolgt. Scheitere der Sanierungsplan jedoch, dürfe im Folgeverfahren nicht noch einmal Insolvenzgeld gezahlt werden, erläuterte Niering. Dann bleibe oft nur die Betriebsschließung, und viele Arbeitsplätze gingen verloren.
Der IVD verlangt deshalb Korrekturen an der Insolvenzordnung. So müsse als Bedingung für die Eigenverwaltung festgelegt werden, dass gegen die Unternehmensführung nicht strafrechtlich ermittelt werde und sie ihren Steuer- und Sozialversicherungspflichten nachgekommen sei.
Seit März 2012 wurden nach IVD-Angaben rund 400 Verfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Etwa ein Viertel davon waren sogenannte Schutzschirmverfahren. Dabei ist das insolvente Unternehmen drei Monate lang vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Voraussetzung dafür ist aber, dass es bei der Antragstellung noch nicht zahlungsunfähig ist./brd/DP/stb
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