20.02.2014 17:37:59
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Holzenkamp/Mortler: Hofabgabeklausel wird nicht abgeschafft
"Wir erinnern die SPD gern noch einmal an unsere klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Die lautet, dass die Hofabgabeklausel neu gestaltet wird.
Dies wollen wir auf sachlicher Basis tun. Dazu werden wir die Auswirkungen verschiedener Modelle auf das landwirtschaftliche Rentensystem, die Beitragszahler und die landwirtschaftlichen Strukturen gründlich prüfen.
Diese Vorgehensweise haben wir in der Koalition so vereinbart. Deswegen wundern uns Aussagen der SPD, ohne vorherige Prüfung verschiedener Optionen die Hofabgabeklausel streichen zu wollen. Diesen Weg werden wir nicht mitgehen.
Für den Erhalt einer Rente aus der landwirtschaftlichen Rentenversicherung muss der Hofinhaber nach derzeitiger Regelung seinen Betrieb an einen Hofnachfolger abgeben, ihn verkaufen oder verpachten. Die Hofabgabeklausel soll erreichen, dass die Nachfolgegeneration zeitnah in betriebliche Verantwortung kommt. In der Vergangenheit wurde die strikte Hofabgabeklausel vielfach modifiziert und Freiräume bei der Hofübergabe geschaffen. Ein Gutachten des Von-Thünen-Instituts (vTI) im Auftrag des BMEL kam 2012 zu dem Ergebnis, dass die Hofabgabeklausel nach wie vor die angestrebte strukturelle Wirkung erzielt. Der Gutachter empfahl aber eine weitere Modifizierung der Klausel. Trotz vereinzelter Kritik hatte das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit die Hofabgabeklausel wiederholt bestätigt."
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