19.04.2013 11:30:15
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Holzenkamp/Heil: Koalition schützt Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken
"Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll die Verbraucher vor unerwünschter Telefonwerbung, vor unseriösen Inkassofirmen und ungerechtfertigten Abmahnungen schützen. Hinsichtlich unerwünschter Telefonwerbung sieht der Entwurf vor, dass Glückspielverträge künftig erst wirksam werden, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Zudem wollen wir die Bußgeldobergrenze von 50.000 Euro auf 300.000 Euro für unerlaubte Werbe-Anrufe erhöhen.
Darüber hinaus müssen dem Gesetzentwurf zufolge Inkassounternehmen künftig genauer informieren: Sie müssen den Gläubiger nennen, die genaue Forderung beschreiben und die Kosten aufschlüsseln. Insbesondere die Forderungen von unseriösen Inkassounternehmen waren für die Verbraucher meist nicht nachvollziehbar.
Besonderes Augenmerk haben wir auf die steigende Zahl an urheberrechtlichen Abmahnungen gelegt. Mit einer grundsätzlichen Streitwertbegrenzung auf 1.000 Euro (bei erstmaliger Urheberrechtsverletzung) sorgen wir dafür, dass ein geringfügiges Vergehen nicht unverhältnismäßig geahndet wird. Trotzdem kann man so wirksam gegen gewerbsmäßige Urheberechtsverletzungen vorgehen. Damit schieben wir dem 'Abmahn-Wahn' einen Riegel vor.
Mit den Neuregelungen stärken wir die seriösen Unternehmen und gehen gezielt gegen schwarze Schafe vor. Das kommt den Verbrauchern zugute."
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