07.11.2019 11:25:00
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Grasser-Prozess - VwGH bestätigt Steuerschuld von Meischberger
Der Trauzeuge von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss nun 1,3 Millionen Euro zurückzahlen. Wobei dieser das Geld nicht frisch auftreiben muss, sondern die Summe ohnehin von den Behörden auf Meischberger-Konten eingefroren wurde.
Meischberger vertritt die Ansicht, dass seine Provision im Privatisierungsprozess steuerbefreit ist und hat dies erst vorige Woche im Wiener Straflandesgericht noch einmal betont. Er beruft sich dabei auf das Buwog-Begleitgesetz, wonach die Transaktionen im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen nicht der Steuerpflicht unterliegen würden.
Als die Causa Buwog durch Medienberichte aufflog hat Meischberger trotzdem bei den Finanzbehörden eine Selbstanzeige erstattet - weil er eben seine Provision nicht versteuert hatte. Wie hoch diese war, darüber wird seit Dezember 2017 im Grasser-Prozess verhandelt. In Summe waren es jedenfalls 9,6 Mio. Euro, die Meischberger sich - nach Eigenangaben - mit dem ebenfalls angeklagten Lobbyisten Peter Hochegger geteilt hat. Das bezweifelt allerdings die Staatsanwaltschaft, sie glaubt, dass auch an Grasser und den ebenfalls angeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech ein Teil des Geldes geflossen ist. Beide bestreiten dies.
(Schluss) stf/tsk
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at
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