15.05.2019 16:32:00
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Grasser-Prozess - Schlechte Akustik: Zeuge bekommt zweiten Auftritt
Die Verteidiger baten daraufhin Richterin Marion Hohenecker, dass sie ihre Befragung des Zeugen erst dann durchführen, wenn sie das Gerichtsprotokoll mit den verschriftlichten Zeugenaussagen vorliegen haben.
Abgeschlossen wurde der heutige Prozesstag durch die Befragung durch die Staatsanwälte, wo es einmal mehr um das insgesamt unklare Erstangebot der Immofinanz/RLB OÖ bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) gegangen ist. Dass dieses trotzdem als gültiges Angebot anerkannt wurde, verteidigte der damalige Lehman-Berater.
Ein weiterer Punkt war der Umstand, dass eine weitere Bieterrunde dann vorgesehen war, wenn die Kaufangebote für die Bundeswohnungen knapp beieinander liegen - was bei der ersten Bieterrunde nicht der Fall war, aber es kam trotzdem zu einer zweiten Runde. Nach der zweiten Runde gab es kein weiteres Verkaufsverfahren - obwohl hier die Angebote sehr knapp beieinanderlagen. Ein klare Antwort dazu war aber auch diesem Zeugen nicht zu entlocken.
(Schluss/folgt Zus.) stf/gru/pro
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at
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