23.10.2019 12:01:00
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Grasser-Prozess - Meinl Bank: Geldwäschebeauftragter wusste wenig
Zur Aufklärung der Ungereimtheiten bei der Kontoführung, die auch zu einer Kritik der Finanzmarktaufsicht (FMA) bei einer Prüfung im Jahr 2010 führte, konnte der seinerzeitige Geldwäschebeauftragte heute kaum etwas beitragen. Vielfach gab er an, dass er sich nicht mehr erinnern könne. Er sei jedenfalls nur tätig geworden wenn es Auffälligkeiten gegeben habe. Eine hohe Bargeldeinzahlung sei nicht auffällig, wenn es zur wirtschaftlichen Tätigkeit des Kontoinhabers passe. Über die wirtschaftliche Tätigkeit der Ferint gebe es aber nichts in den Unterlagen, hielt ihm Richterin Marion Hohenecker vor, wie könne er das dann beurteilen?
Im Jahr 2005 gab es mehrere Bareinzahlungen auf das Ferint-Konto bei der Meinl Bank, nämlich vier mal 25.000 Euro und einmal 330.000 Euro. Warum etwa ein kurzzeitiger Bankmitarbeiter, der seine Tätigkeit als "Banklehrling" beschrieb, einen Beleg über die Bareinzahlung von 330.000 Euro auf das Ferint-Konto abzeichnete und warum - laut FMA - beim Ferint-Konto der wirtschaftlich Berechtigte nicht genau geklärt war, ebenso nicht woher das darauf bar eingezahlte Geld kam, das konnte der Zeuge heute nicht beantworten.
Laut dem Geldwäschebeauftragten seien die wirtschaftlich Berechtigten aller Konten dem Vorstand bekannt gewesen, denn sonst hätte man ja keine Geschäfte führen können. In einer früheren Aussage vor den Ermittlungsbehörden hatte der heutige Zeuge ausgesagt, dass ihm ein Meinl-Bank-Vorstand im Gespräch gesagt habe, dass Grasser ihm Geld in bar übergeben habe, was er dann auf das Ferint-Konto eingezahlt habe. Vor dem Gespräch mit dem Bank-Vorstand habe er das nicht gewusst. Darauf von der Richterin angesprochen sagte der Zeuge, er könne sich an das Gespräch erinnern aber nicht mehr an den Inhalt betreffend Grasser.
Schriftliche Erklärungen über die wirtschaftlich Berechtigten am Ferint-Konto vom Jahresanfang 2010 geben die Mutter eines Schweizer Wirtschaftstreuhänders und die Schwiegermutter von Grasser an. Bei diesen Formularen liegen allerdings keine Ausweiskopien bei. Ob diese Erklärungen auch rückwirkend bis 2005 gelten, oder ob sie die Berechtigten ab 2010 angeben, dazu konnte der ehemalige Geldwäschebeauftragte nichts sagen.
Ob man bei der Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos diesen irgendwie identifizieren müsse, etwa mit einem Ausweis, könne er nicht sagen, so der ehemalige Geldwäschebeauftragte. "Da kann ja jeder jeden nennen", kommentierte dies Richterin Hohenecker. Sie hielt dem Zeugen die bankrechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Bareinzahlungen vor, demnach müsse ein Einzahler identifiziert werden. Bei der Angabe eines wirtschaftlich Berechtigten müsse ein Ausweis vorgelegt werden. Ob es einen Vermögensverwaltungsvertrag zur Ferint gab, wusste der heutige Zeuge nicht mehr. Ob er in der Causa relevante Unterlagen vor seiner Unterschrift durchgelesen habe "könne er nicht sagen".
Die Staatsanwaltschaft thematisierte dann die Bargeldeinzahlung von Grasser bei der Meinl Bank außerhalb der Bank-Öffnungszeiten, dazu hatte der Zeuge aber keine Erkenntnisse. Grasser habe ausgesagt, er habe außerhalb der Banköffnungszeiten 100.000 Euro in bar an einen Meinl-Bank-Vorstand übergeben. Dieser Bank-Vorstand habe ausgesagt, er habe das Geld dann in vier Tranchen zu je 25.000 Euro in bar auf das Ferint-Konto bei der Meinl Bank eingezahlt, "damit es nicht auffällt", so der Ankläger.
Ob derartige Bargeldeinzahlungen öfters vorgekommen seien, dazu habe er ebenfalls keine Wahrnehmung, so der Zeuge. Konkret wisse er aber keinen weiteren Fall. Bei den Einzahlungen geht es um das "Schwiegermuttergeld", also jene 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter in der Schweiz in bar erhalten haben will und im Auto nach Österreich gebracht habe. Grasser war damals Finanzminister. Seine Schwiegermutter hat allerdings bei einer Einvernahme bestritten, dass sie die wirtschaftlich Berechtigte des Ferint-Kontos sei.
Der Geldwäschebeauftragte wurde am 1. April 2010 von der Meinl Bank in dieser Funktion abgelöst, eine Woche nach der Banküberprüfung durch die Nationalbank. Mit der Bankprüfung habe der Verlust seiner Funktion aber nichts zu tun, so der Zeuge, sondern sein Tätigkeitsbereich der Finanzierung sei umstrukturiert worden.
Kurzfristig herrschte heute Verwirrung über eine angebliche Zeugenladung von Bankenchef Julius Meinl. Laut Wiener Straflandesgericht ist dies aber heute nicht geplant. Zwei weitere Zeugen sind heute offiziell noch geladen. Zunächst wird Grasser noch seine Sicht der vergangenen Zeugenaussagen zum Anklagepunkt Bestechung beim Linzer Terminal Tower darlegen.
(Schluss) stf/gru/itz
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