08.05.2019 11:05:00

Grasser-Prozess - Kärntner Vorkaufsrecht als politischer Wille

Am 92. Tag und rund eineinhalb Jahre nach Prozessbeginn im Korruptionsverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP/FPÖ) war heute einmal mehr das Vorkaufsrecht Kärntens für die Kärntner Eisenbahnerwohnungen (ESG) ein Thema. Dieses hatte entscheidenden Einfluss auf den Zuschlag für den Verkauf der Bundeswohnungen (u.a. Buwog), obwohl es gar nicht rechtlich verbindlich existierte.

Es war lediglich ein Entgegenkommen des damaligen Finanzministers Grasser an den mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ). Denn das Vorkaufsrecht war nicht rechtlich verbindlich, weil es nicht mit Notariatsakt vereinbart wurde. Dies bestätigte heute auch ein Mitarbeiter des damaligen Verkaufsberaters, der inzwischen zusammengebrochenen Investmentbank Lehman Brothers, im Zeugenstand. "Uns wurde mitgeteilt, dass das politischer Wille ist, das Vorkaufsrecht Kärntens einzuhalten", sagte der Zeuge.

Das Vorkaufsrecht habe sich als erschwerend für den Verkauf herausgestellt, daher habe man vorher Kärnten die ESG extra angeboten. Es sei aber bald klar geworden, dass Kärnten nicht zum von Lehman im Sommer 2003 vorgeschlagenen Preis von 120 Mio. Euro kaufen wollte, so der heutige Zeuge. "Kärnten konnte sich Preise bei 60 bis 80 Millionen vorstellen, aber nicht bei den 120, die wir vorgeschlagen hatten." Dies hatten andere Zeugen bereits bestätigt und gemeint, dem Land Kärnten hätte im Jahr 2003 schlicht das Geld dafür gefehlt.

Offenbar aus Rücksicht auf Haider wurde sogar im Verkaufsprozess eine eigene "Quiet Period", eine Stillhalteperiode von fünf Wochen vor der Kärntner Landtagswahl am 7. März 2004 eingehalten, erläuterte der Zeuge. In dieser Zeit sollte keine öffentliche Diskussion über den politisch umstrittenen Verkauf der Bundeswohnungen entstehen. "Das ist sicher nicht von uns gekommen, dieser Wunsch", so der Zeuge.

Der ehemalige Lehman-Mitarbeiter, der schon im parlamentarischen U-Ausschuss aussagen musste, betonte heute vor Richterin Marion Hohenecker, dass der Verkauf der Bundeswohnungen jedenfalls ein Erfolg für die Republik gewesen sei. Das ganze Verkaufsverfahren habe aber länger gedauert als er sich damals vorgestellt hatte.

Im Verfahren zum Verkauf der Bundeswohnungen habe es wöchentliche Treffen mit den Zuständigen im Finanzministerium gegeben. Projektleiter im Finanzministerium für den Verkauf war laut dem Zeugen der frühere Kabinettschef von Grasser, Heinrich Traumüller. Weiters habe es einen "Lenkungsausschuss" gegeben, eine größere Runde, in die das Finanzministerium verschiedene weitere Teilnehmer eingeladen hatte. "Im Lenkungsausschuss saß der wesentliche Entscheidungsträger, das ist der Finanzminister gewesen", sagte der Zeuge. Dort seien dann wichtige Entscheidungen getroffen worden.

(Schluss) stf/gru/sp

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