19.09.2018 14:15:00
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Grasser-Prozess - Hohe Bargeldzahlungen auf Mandarin-Konto
Grasser erklärte, die Bargeldeinzahlungen seien nicht von ihm erfolgt. Er habe auch kein Geld dem Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki gegeben, damit er es für ihn auf das Konto einzahle, hielt er in der Befragung durch Richterin Marion Hohenecker fest. Das Mandarin-Konto bei der Raiffeisenbank Liechtenstein (RBL) sei nämlich nicht sein Konto. Die Mandarin Group Ltd. ist eine Briefkastengesellschaft mit Sitz in Belize. Als wirtschaftlich Berechtigte ihres Kontos bei der RBL wurde von Wicki gegenüber der Bank seine Mutter angegeben - fälschlicherweise, wirft ihm die Anklage vor.
Laut Einvernahmeprotokoll hielten die Ermittler Grasser die Einzahlungen auf das Mandarin-Konto vor, die laut Anklage von Wicki bzw. dessen Mitarbeiter getätigt wurden - im Jahr 2008 rund 950.000 Euro. Laut Anklage konnte die Herkunft dieser Gelder nicht geklärt werden, es sei jedoch von einem Naheverhältnis zu Grasser auszugehen - was dieser heute heftig bestritt. Er habe mit diesen Einzahlungen gar nichts zu tun. Weder habe er sie getätigt, noch habe er Wicki Geld übergeben um es einzuzahlen.
Auf dieses Mandarin-Konto ließ Grasser im Februar 2009 vom Konto der Schweizer Briefkastengesellschaft Ferint bei der Meinl Bank in Wien das Geld überweisen, das er aus den 500.000 Euro, die er von seiner Schwiegermutter bekommen haben will, vermehrt durch den Ertrag eines Hypo-Genussscheins und andere Wertpapiergeschäfte, erzielt habe, insgesamt 784.000 Euro. Auf dieses Mandarin-Konto floss auch Geld vom Liechtenstein-Konto 400.815, wo ein Teil der Buwog-Millionenprovision landete. Laut Staatsanwaltschaft ergibt sich durch die Vermengung, dass das Mandarin-Konto Grasser gehörte und er von der Buwog-Provision mitprofitierte.
Grasser entgegnete heute, auf das Mandarin-Konto seien auch MIP-Aktien (Meinl International Power) von Walter Meischbergers Konten "Natalie" und "Nati" geflossen. Schon dadurch ergebe sich, dass es nicht sein Konto sein könne. Auch das Konto 400.815 sei nicht sein Konto.
Grasser las heute im Prozess auch eine Eidesstattliche Erklärung seiner Ehefrau Fiona vor. Darin bestätigte sie seine Angaben im Prozess, dass sie seine in den Jahren 2006 bis 2008 für sie getätigten Ausgaben - "Wein, Taschen, Schuhe etc" laut Text - ihm regelmäßig in bar zurückerstattet habe. Für diese Bargeldtransaktionen gebe es keine Verrechnung, weil es innerfamiliär gewesen sei. Es habe sich auch um Reise-, Restaurant- und Hotelkosten gehandelt, ergänzte Grasser. "Es war mir ein Anliegen, die Quelle meiner Bareinzahlungen klar zu dokumentieren".
Weiteres Geld hatte Grasser auch von seinen Eltern erhalten, nämlich 500.000 Euro für eine Dachgeschoßwohnung in Wien. Darüber wurde eine Anmeldung gemäß Schenkungsgesetz gefunden, so die Richterin.
(Schluss) gru/stf/tsk
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at
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