18.09.2018 17:42:00

Grasser-Prozess - "Hochegger eine verfehlte Geschäftsbeziehung"

Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere standen am Dienstagnachmittag einzelne Textpassagen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Mittelpunkt der Befragung des ehemaligen Politikers durch Richterin Marion Hohenecker. Neue Erkenntnisse gab es dabei nicht, die Anwesenden im Großen Schwurgerichtssaal kämpften sichtlich gegen die Müdigkeit.

Für einen kurzen Lacher sorgte die Bemerkung Grassers, befragt zu seinen Freundschaften, dass der mitangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger eine "verfehlte Geschäftsbeziehung" gewesen sei. Hochegger, mit dem Grasser beruflich verbunden war, hat bisher als einziger Angeklagter ein Teilgeständnis abgelegt und dabei Grasser - und sich selbst - schwer belastet. Seitdem herrscht im Gerichtssaal Eiszeit zwischen den beiden ehemaligen "Du-Freunden".

Zuvor wollte Hohenecker von Grasser wissen, wie oft er sich mit dem ebenfalls mitangeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech getroffen hat. Grasser war bemüht, diesen Kontakt möglichst klein darzustellen, wurde aber mit mehreren Terminen mit Plech in Restaurants und im Ministerium konfrontiert.

Außerdem grub Hohenecker einen alten Bericht in einer Illustrierten aus, in dem Grasser mit seiner früheren Freundin bei der Verlobungsfeier abgelichtet wurde - mit dem Ehepaar Plech im Hintergrund. Die Illustrierte hatte dazu geschrieben, die Verlobung sei im engsten Rahmen gefeiert worden. Grasser meinte, er habe damals nicht nur Freunde eingeladen. Dass er eine Zeit lang in Wien in einer Wohnung von Plech und neben ihm wohnte, und ihm dieser dann eine Dachgeschoßwohnung in der Babenbergerstraße vermittelte, bestätige Grasser.

In weiterer Folge schilderte Grasser heute, wie seine Freundschaften mit Geschäftspartnern nach den Auffliegen der Causa Buwog belastet war, unter anderem weil beispielsweise der mitangeklagte Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki dann Steuern für ein umstrittenes Konto ("Mandarin") zahlen musste. Diesen Frust konnte Hohenecker nicht nachvollziehen, schließlich sei ja Grasser nicht für Versteuerungen in der Schweiz oder Liechtenstein zuständig.

Zuvor war auch noch der Ehevertrag Grassers mit seiner vermögenden Frau Fiona kurz Thema. In einem Notariatsakt sei im wesentlichen Gütertrennung formuliert worden. Eine von Medien früher kolportierte angebliche Verpflichtung Grassers, jährlich eine Million Euro zum Einkommen beizusteuern, findet sich darin nicht.

(Schluss) stf/gru/ggr

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