23.10.2019 13:14:00
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Grasser-Prozess - Grasser verteidigt sich mit Vorwurf gegen Ankläger
Dabei betonte Grasser in seinem Vortrag, es sei ihm immer nur um das Wohl der Mitarbeiter der Finanzverwaltung gegangen. Er habe die Mitarbeiterzufriedenheit erhoben, die Kantine im Ministerium verbessert, und sich immer um die Belange der Mitarbeiter gekümmert. Lediglich aus diesem Grund habe er die Zustimmung zur Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower im Dezember 2005 verweigert, weil nämlich die Mitarbeiter mit dem Projekt unzufrieden gewesen seien. Laut Anklage hatte Grasser seine Zustimmung zum Mietvertrag hingegen verweigert, weil er eine Bestechungszahlung von den Errichtern forderte. Erst nach der Zusage der Zahlung habe er dann sein Okay gegeben.
Grasser sieht sich durch die bisherigen Zeugenaussagen von den Anklagevorwürfen entlastet. "Diese Anklageschrift ist durch alle bisherigen Zeugen widerlegt, den Aussagen von Ramprecht und Berner ist meines Erachtens kein Glauben zu schenken", sagte er. Michael Ramprecht und Willibald Berner haben im Zeugenstand Grasser belastet. In einem Aktenvermerk der Errichter des Linzer Büroturms, in dem es heißt, 700.000 Euro seien für die Finanz oder einen von der Finanz namhaft zu machenden Dritten zu dotieren, erblickt Grasser keinen Hinweis auf Korruption, sondern das sei eine ganz normale Mietpreisvariante gewesen. Dies als Beweis für Korruption auszulegen, "das ist Science Fiction und nicht mehr Hausverstand", rügte Grasser die Ankläger.
Grasser verwies mehrfach darauf, dass schließlich nicht er den Mietvertrag mit den Errichtern unterschrieben habe, sondern dass dies der - mittlerweile verstorbene - Generalsekretär des Finanzministeriums gewesen sei. "Die Wahrheit ist, ich habe nicht interveniert , keine Weisung erteilt, kein Machtwort gesprochen, keine Präferenz für den Terminal Tower gehabt, ich habe den Mietvertrag nicht unterfertigt und selbstverständlich keine Bestechungszahlung gefordert und auch nicht erhalten", betonte Grasser. Alle Aussagen hätten den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegen ihn klar widersprochen, oder die Zeugen hätten keine persönliche Wahrnehmung gehabt.
Richterin Marion Hohenecker hakte nach: Wie könne er sich dann ein E-Mail eines der nun Mitangeklagten erklären? In diesem E-Mail vom 29.11. 2006 schreibt der damalige Porr-Manager unter dem Betreff "Meischberger - streng vertraulich": Er sei vonseiten der Generaldirektion informiert worden, "dass als Ergebnis des Mietvertrags mit der Finanz eine Vermittlungsprovision an Herrn Meischberger in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen sei." Grasser antwortete, er wolle keine persönlichen Vermutungen abgeben. "In meiner Wahrnehmung hat er (Meischberger, Anm.) keine Rolle gespielt". Und er streute der Richterin Rosen: "Das erkennende Gericht wird diese schwierigen Fragen sicher besser auflösen, als ich das könnte".
(Schluss) gru/stf/itz
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