23.10.2019 15:05:00
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Grasser-Prozess - Grasser-Schwiegermutter erst spät bekanntgegeben
Die Schwiegermutter des nunmehr Hauptangeklagten Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser, Marina Giori, wurde von der Meinl Bank als wirtschaftlich Berechtigte des Optionsgeschäfts genannt. Dabei sei es um die Ausübung des Stimmrechts von Zertifikaten der Meinl Power-Gesellschaft im Sinne der Meinl Bank gegangen. Als Gegenleistung habe sich die Meinl Bank verpflichtet, die Zertifikate zu einem Preis deutlich über dem Kurs zurück zu kaufen. Die Nationalbank wollte wissen, wer hinter dem Geschäft stehe, sprich wer der wirtschaftlich Berechtigte sei.
"Wir haben nur sehr stückweise Informationen bekommen", sagte der Prüfer. Zunächst habe die Meinl Bank angegeben, sie wisse es nicht, dann hieß es, man wisse es und wolle es nicht sagen. Heinrich Schwägler, Wirtschaftstreuhänder und Zeichnungsberechtigter der Konten der Ferint AG, fürchte, dass sonst der Name über den OeNB-Prüfbericht in die Medien käme. Auf das Drängen der Prüfer hin, die sonst eine Anzeige gemacht hätten, habe dann die Meinl Bank im Zuge der Prüfung im Jänner 2010 zwei Dokumente vorgelegt, die erst wenige Tage zuvor datiert waren.
Darin hieß es, dass die Mutter von Schwägler die Nutznießerin der Ferint-Geschäfte sei, nur beim Meinl-Bank-Optionsgeschäft sei es die Schwiegermutter von Grasser. Da diese in einem Naheverhältnis zur Gesellschaft stand - Grasser war Vorstand der Managementgesellschaft der Meinl International Power - wurde dies auch im OeNB-Prüfbericht dann so vermerkt.
Richterin Marion Hohenecker hakte wieder nach: Ob es legitim sei, dass ein wirtschaftlich Berechtigter erst nach dem Geschäft bekanntgegeben wäre? Nein, so der OeNB-Prüfer, das müsste eigentlich vorher geschehen. Im Fall des Optionsgeschäftes wurde diese Meldung erst nachher abgegeben, also zu spät.
(Schluss) gru/stf/cri
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