26.02.2019 10:40:00

Grasser-Prozess - Ex-Politiker Finz beschreibt Harmonie bei ÖVP/FPÖ

Am 78. Tag im Grasser-Prozess war heute erstmals ein Politiker als Zeuge geladen. Ex-Finanzstaatssekretär Alfred Finz (ÖVP) beschrieb am Dienstagvormittag, wie gut die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) harmoniert habe. Nicht zuletzt weil man - wegen regierungskritischer Proteste - unterirdisch und "im Schmutz" zum Ballhausplatz zur Angelobung gehen musste.

Durch einen Tunnel und einen schmutzigen Teil habe die Regierung am 4. Februar 2000 zur Angelobung in die Hofburg gehen müssen. Da sei allen klar gewesen, dass die Regierung eng zusammenstehen müsse, um dem Druck von außen standzuhalten, sagte Finz unter Wahrheitspflicht zu Richterin Marion Hohenecker im Wiener Straflandesgericht. In seiner Zeit als Finanzstaatssekretär von 2000 bis 2007 habe er sehr koordiniert mit dem nun angeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) zusammengearbeitet.

Sämtliche Pressekonferenzen habe man gemeinsam abgehalten und diese seien sehr gut abgestimmt gewesen. Überhaupt sei er von Grasser immer auf aktuellem Stand gehalten worden, damit er bei Bedarf diesen auch problemlos vertreten konnte.

Die Privatisierungen seien notwendig gewesen, weil die Schuldenquote Österreichs zu hoch gewesen sei. Schon im Regierungsprogramm sei ein Bekenntnis zu Privatisierungen verankert gewesen, sagte der frühere Staatssekretär. Bei allen wichtigen Besprechungen zu Privatisierungen sei er, Finz, anwesend gewesen.

Finz beschrieb auf Nachfrage der Richterin die Rolle des damaligen und mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (FPÖ/BZÖ). Hätte die Regierung ihn beispielsweise beim angeklagten Verkauf der Bundeswohnungen (u.a. Buwog ) übergangen und sich aus formellen Gründen nicht an das mit Grasser vereinbarte Vorkaufsrecht des Landes Kärnten für die ESG gehalten, dann wäre die Koalition geplatzt, betonte Finz.

Den heutigen Verhandlungstag eröffnete Hohenecker damit, dass sie an das klare Verbot von Tonaufzeichnungen im Gerichtssaal erinnerte und an Maßnahmen der Sitzungspolizei erinnerte. Warum sie darauf heute so großen Wert legte, ließ sie offen.

(Schluss) stf/gru/kre

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