24.09.2019 11:23:00

Grasser-Prozess - Befangenheitsantrag gegen Richterin abgelehnt

Der Schöffensenat im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere hat heute nach einer Beratung den Ablehnungsantrag des Hauptangeklagten gegen die vorsitzführende Richterin Marion Hohenecker abgelehnt. Der Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit werde teilweise ab- und teilweise zurückgewiesen, so die Vorsitzende.

Grassers Verteidiger Norbert Wess hatte zuvor seinen Ablehnungsantrag mit einer jüngst bekannt gewordenen Disziplinarstrafe gegen Hoheneckers Ehemann wegen Grasser-kritischer Tweets begründet. Wie die Richterin ausführte, handle es sich dabei um die rechtliche Wertung einer bereits bekannten historischen Tatsache, aber nicht um eine neue Tatsache. Es gehe wieder darum, dass Meinungen eines Dritten moniert würden, nicht um die Meinung der Richterin selbst.

Oberstaatsanwalt Gerald Denk beantragte die dringliche Ausfertigung des Protokolls bzw. die Auswertung der Tonbandaufzeichnung jener Verhandlung, in der Zeuge Heinrich Traumüller erwähnte, dass er vor seiner Zeugenaussage von Grassers Verteidiger Wess kontaktiert worden sei, der ihm seine geplanten Fragen vorgelegt habe. Er beantrage dies "zur weiteren Prüfung des Sachverhalts", so der Ankläger.

Wess hatte die Kontaktaufnahme mit dem Zeugen so erklärt, dass er mit diesem abstimmen wollte, ob er Fragen zu dessen persönlichem Lebensbereich stellen könne oder nicht. Es sei dann zu einem Gespräch in seiner Kanzlei gekommen. Zeuge Traumüller hatte im parlamentarischen U-Ausschuss Grasser belastet, vor Gericht dies aber nicht wiederholt. Er sei damals durch die unfaire Befragung in einem Ausnahmezustand gewesen, so der ehemalige Kabinettschef und spätere FMA-Vorstand Traumüller vor Gericht.

(Schluss) gru/stf/sp

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