12.10.2014 15:30:48
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Gemeinsame Flüge von Air Berlin und Etihad verstoßen gegen Abkommen
BERLIN (dpa-AFX) - Seit zwei Jahren bestehende gemeinsame Flugverbindungen der Fluggesellschaften Air Berlin und Etihad hätten nicht genehmigt werden dürfen. Das geht aus einer Zusatzvereinbarung zu einem Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten hervor, wie das Magazin "Der Spiegel" (Montag) berichtete.
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums dürfen Luftfahrtunternehmen aus den Emiraten wie Etihad in Deutschland nur die Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg bedienen. Die ersten drei seien im Fluglinienplan der beiden Länder aus dem Jahr 2000 bestimmt und Hamburg zwei Jahre später hinzugefügt worden.
Trotzdem genehmigte das Luftfahrt-Bundesamt seit 2012 die sogenannten Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad. Wie die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft am vergangenen Freitag mitteilte, untersagte die Behörde nun die 34 Flugverbindungen. Air Berlin kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an. Wieso sie zuvor genehmigt worden waren, werde nun geprüft und aufgearbeitet, hieß es aus Regierungskreisen./nk/DP/edh
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