13.01.2013 10:59:33
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Geheime Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird ausdrücklich verboten
Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz teilte am Samstag mit, Grauzonen im geltenden Recht würden mit der Neuregelung beseitigt. Bespitzelungsskandale - wie in der Vergangenheit etwa bei der Bahn, der Telekom und beim Lebensmitteldiscounter Lidl - solle es künftig nicht mehr geben.
Der zuständige Experte der Unionsfraktion, Michael Frieser (CSU), sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag): "Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben." Zuvor hatte er in einer Pressemitteilung angekündigt, das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz werde noch Anfang dieses Jahres im Bundestag verabschiedet.
SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht sprach von einer "Mogelpackung": "Die Änderungen zum ursprünglich vorgelegten Entwurf täuschen darüber hinweg, dass die Arbeitgeberinteressen hier weiter eindeutig den Ton angeben. Dieser Vorschlag schützt die Daten der Arbeitnehmer nicht", hieß es in einer Mitteilung.
Der Linken-Innenpolitiker Jan Korte bezeichnete das Vorhaben als "Verschlimmbesserung": "Keine neue Regelung wäre besser als dieser völlig verkorkste Entwurf." Das Ganze sei wohl als Rettungsversuch für die FDP gedacht, so Korte am Samstag.
FDP-Generalsekretär Patrick Döring erklärte zu dem Gesetzesvorhaben: "Die FDP als Bürgerrechtspartei macht den Unterschied: Wir stärken klar den Datenschutz für Arbeitnehmer." Rot-Grün und Schwarz-Rot hätten dies immer nur angekündigt.
Schon im Sommer 2010 hatte das Bundeskabinett den ursprünglichen Gesetzentwurf beschlossen. Er war von Anfang an umstritten: Während die Gewerkschaften den vorgesehenen Schutz der Beschäftigten für nicht ausreichend hielten, sahen die Arbeitgeber ihre Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung zu stark eingeschränkt. So wollte der Einzelhandel in begründeten Verdachtsfällen weiterhin heimliche Aufnahmen machen dürfen.
Die neuen Vorschriften stellen laut "FAZ" jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter einen doppelten Vorbehalt. Sie müsse erforderlich sein, außerdem dürfe kein überwiegendes Interesse des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen. Dies gelte etwa für Fragen im Bewerbungsgespräch oder die Anordnung von Eignungstests oder ärztlichen Untersuchungen.
Die FDP-Expertin Piltz sprach von einem "Mindeststandard für alle Betriebe", der auch durch Betriebsvereinbarungen nicht unterschritten werden dürfe. Verboten sei jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich. Auch eine offene Videoüberwachung werde an strikte Vorgaben gebunden und dürfe nicht zur allgemeinen Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. Der CSU-Abgeordnete Frieser hatte betont, auch die Unternehmen würden mit dem Gesetz in die Lage versetzt, nach klaren Regeln Korruption zu bekämpfen./wn/DP/zb

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