30.06.2024 14:24:38

Finanzierung von Klimavorsorge: Union offen für Grundgesetz-Änderung

BERLIN (dpa-AFX) - Die Unionsfraktion im Bundestag zeigt sich offen für eine Änderung des Grundgesetzes zur Finanzierung von Klimavorsorge-Maßnahmen. Wie die umweltpolitische Sprecherin Anja Weisgerber am Sonntag der dpa auf Anfrage mitteilte, sollte die Ampel-Koalition aus ihrer Sicht prüfen, ob "durch Umschichtung im Haushalt" eine im Grundgesetz verankerte sogenannte "Gemeinschaftsaufgabe" geschaffen werden könne. Ein Sprecher der Fraktion bestätigte, dass dies auch die Haltung der Fraktion widerspiegele.

"Gemeinschaftsaufgabe" bedeutet, dass Bund und Länder sich dauerhaft gemeinsam an der Finanzierung einer Aufgabe beteiligen. Bei den bislang in der Verfassung verankerten Gemeinschaftsaufgaben geht es um Bereiche, in denen eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern für sinnvoll erachtet wird. Gemeinschaftsaufgaben sind nach Artikel 91 des Grundgesetzes etwa der Agrar- und Küstenschutz und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Experten fordern seit längerem, die Anstrengungen im Kampf gegen den Klimawandel ebenfalls als gemeinsame Aufgabe im Grundgesetz zu verankern. Anders seien die Kosten, die die Klimakrise verursache, nicht zu stemmen, heißt es immer wieder. "Vielen Kommunen mangelt es jetzt schon an Geld und Personal, um ihren Aufgaben nachzukommen", gab am Wochenende Daniel Eggstein von der Klima-Allianz Deutschland zu bedenken. Die Organisation fordert die Bundesregierung ebenfalls auf, eine Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern.

Die CSU-Politikerin Weisgerber betonte, dass sie trotz angespannter Haushaltslage dafür wäre, eine solche Änderung zu prüfen. Es sei ein "Armutszeugnis", dass die Bundesregierung ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet habe, ohne die finanzielle Basis von Vorsorgemaßnahmen zu klären.

Das Gesetz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels tritt am Montag in Kraft. Es verpflichtet sowohl die Länder als auch die Bundesregierung, Klimaanpassungsstrategien zu erarbeiten und diese umzusetzen. Dabei geht es vor allem um Maßnahmen zur Vorbeugung und Abmilderung von Schäden, die durch Wetterextreme verursacht werden. Starkregen, Stürme und Hitzewellen werden durch den Klimawandel immer wahrscheinlicher. Deshalb wird es in den kommenden Jahren eine zentrale Aufgabe sein, sich an diese neue Realität anzupassen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums liegt der Finanzbedarf für diese Maßnahmen bis 2030 bei 38 Milliarden Euro. Wo dieses Geld herkommen soll, beantwortet das neue Gesetz nicht.

Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte immer wieder betont, dass sie eine grundgesetzlich verankerte Gemeinschaftsaufgabe befürworten würde. Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Ob die Unterstützung der Unionsfraktion ausreichen würde, das Projekt umzusetzen, ist ungewiss. Bislang hat die Bundesregierung noch keinen Versuch in diese Richtung unternommen./faa/DP/nas

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