19.02.2016 16:30:45

EZB startet Konsultationen zu institutionellen Sicherungssystemen

   Von Hans Bentzien

   FRANKFURT (Dow Jones)--Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Konsultationen zu institutionellen Sicherungssystemen im Bankensektor gestartet. Damit will sie die Einhaltung bestimmter Standards in ihrem Aufsichtsbereich sichern. Von der Anerkennung bereits bestehender Systeme durch die EZB hängt für die teilnehmenden Institute einiges ab.

   "Der Grund für die Konsultationen ist, dass wir transparent hinsichtlich unseres Aufsichtsansatzes sein wollen", sagte der zuständige EZB-Generaldirektor Jukka Vesala in Frankfurt. Gegenwärtig gibt es in der Eurozone 14 Systeme in drei Ländern, mit denen Banken untereinander ihren Bestand sichern wollen. Sie bestehen unabhängig von den Einlagensicherungssystemen.

   In Deutschland gibt es die beiden Sicherungssysteme der Sparkassen und der Volksbanken mit 1.465 Mitgliedsinstituten. In Österreich sind es acht mit 370 Mitgliedern und in Spanien zwei von Kreditgenossenschaften. Alle zusammen stehen für rund 50 Prozent der Banken des Euroraums und 10 Prozent der Bilanzsumme.

   Initiativen zur Gründung neuer institutioneller Sicherungssysteme gibt es derzeit in Italien.

   Mitglied eines solchen Systems zu sein, bringt den Instituten erhebliche regulatorische Vorteile. So werden Kredite an Mitglieder des gleichen Systems bei der Bemessung der Eigenkapitalvorgaben nicht angerechnet, und auch die so genannte Großkreditregel gilt nicht. Das spart wertvolles Eigenkapital. "Die Institute haben ziemlich signifikante Vorteile", sagte Vesala.

   Nach seiner Aussage sind die bisher von den nationalen Behörden gegeben Genehmigungen der existierenden Sicherungssysteme nicht gefährdet. Allerdings, so sagt er auch, werde man sich bestimmte Punkte ansehen müssen, zum Beispiel die Art und Weise wie diese Einrichtungen die Risiken einzelnen Banken überwachten und kommunizierten.

   Kriterien, anhand derer institutionelle Sicherungssysteme beurteilt werden sollen, sind vor allem ihre Fähigkeit, ausreichend Unterstützung in kurzer Zeit zu leisten und finanzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und vorbeugend tätig zu werden.

   Die Konsultationen laufen bis 15. April, am 31. März findet eine öffentliche Konsultation statt. Im Mai sollen die Anforderungen fertig formuliert sein. Anschließend werden sie in die EZB-Richtlinien über regulatorische Wahlrechte und Ausnahmen eingearbeitet.

   Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

   DJG/hab/kla

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   February 19, 2016 10:00 ET (15:00 GMT)

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