09.12.2013 15:07:33
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EU-Kommission: LBBW darf ihre Rechtsform behalten
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die LBBW darf ihre Rechtsform als Anstalt öffentlichen Rechts nach einer Entscheidung der EU-Kommission beibehalten. Das Institut müsse sich nicht, wie ursprünglich geplant, in eine Aktiengesellschaft umwandeln, teilte die Kommission am Montag in Brüssel mit.
Als Gegenleistung für die 2009 erhaltenen Staatshilfen hatte sich die LBBW verpflichtet, ihre Unternehmensführung und -kontrolle zu verbessern und sich unter anderem bis Ende 2013 in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Anteilseigner - das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart sowie die Sparkassen im Land - hatten sich allerdings dagegen ausgesprochen, weil sie zusätzliche Kosten befürchteten und die Anteile ohnehin nicht abgeben wollten.
Die EU Kommission schließe sich inzwischen der Meinung Deutschlands an, dass die Reformen der LBBW weit genug gingen und eine Änderung der Rechtsform überflüssig sei, hieß es aus Brüssel./ang/DP/stk

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