19.06.2013 19:25:35
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EU-Kommission gibt neue Leitlinien für regionale Beihilfen vor
Zu den Neuerungen zählt etwa, dass die Fläche der förderwürdigen Regionen von derzeit 46 auf über 47 Prozent der EU-Bevölkerung wächst. Es gibt mehr Kategorien von Hilfen, die ein Staat vorher nicht extra bei der EU-Kommission zur Genehmigung anmelden muss. In abgelegenen und dünn besiedelten Regionen sind Hilfen leichter möglich. Unterstützung für große Konzerne in diesen Gebieten ist dagegen nur noch erlaubt, wenn dadurch neue wirtschaftliche Aktivitäten entstehen.
Beihilfen sind in der EU als Wirtschaftsförderung grundsätzlich nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmen, dazu zählen etwa die staatlichen Beihilfen zur regionalen Entwicklung (Regionalbeihilfen).
Die Bedingungen für die Regionalbeihilfen werden für jede Förderperiode der EU neu festgelegt. Deshalb treten die aktuellen Vorgaben Ende des Jahres außer Kraft und werden durch neue Regeln für den Zeitraum 2014 bis 2020 ersetzt./mt/DP/bgf

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