10.01.2014 15:46:35
|
EU-Kommission: Drängen nicht auf pauschale Sozialhilfe für EU-Bürger
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuvor über eine Stellungnahme der EU-Kommission in einem Verfahren vor dem EuGH berichtet. Darin stelle die Kommission eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen infrage, heißt es in dem Bericht. Diese sei mit europäischem Recht nicht vereinbar.
Die EU-Kommission versicherte dagegen: "Dem Recht auf Freizügigkeit stehen strikte Schutzklauseln gegenüber, um den sogenannten "Sozialtourismus" zu verhindern." Grundsätzlich gelte: "Um Sozialhilfe zu erhalten, muss man als EU-Bürger entweder arbeiten, ein direktes Familienmitglied eines Anspruchsberechtigten sein oder seinen dauerhaften Aufenthaltsort in dem jeweiligen Mitgliedsstaat haben. In den ersten drei Monaten ist das EU-Aufnahmeland nach EU-Recht nicht verpflichtet, nicht erwerbstätigen EU-Bürgerinnen und -Bürgern Sozialhilfe zu gewähren." Diese Ansicht vertritt auch die Bundesregierung./wn/DP/jkr
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!