05.07.2018 22:15:40

Einigungspapier: Schnelles Verfahren auch für 'Dublin-Fälle'

BERLIN (dpa-AFX) - Union und SPD haben sich bei ihrer Spitzenrunde auch auf ein beschleunigtes Verfahren für solche Migranten geeinigt, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat bei der Einreise registriert wurden. Dies geht aus dem dreiseitigen Einigungspapier von CDU, CSU und SPD vom Donnerstagabend hervor. Dabei geht es nicht um Migranten, die bereits andernorts einen Asylantrag gestellt haben - sie sollen dem Kompromiss zufolge ein spezielles "Transitverfahren" in grenznahen Polizeieinrichtungen durchlaufen.

Das beschleunigte Verfahren für Migranten, die bei der Einreise etwa in Italien oder Griechenland lediglich registriert wurden, soll demnach in einer eigenen Vorschrift normiert werden. Unter anderem sollen die Betroffenen einer Residenzpflicht in den noch zu gründenden Ankerzentren unterliegen; sie sollen nicht auf die Kommunen verteilt werden.

Es gehe darum, deutlich schneller als bisher festzustellen, welches Land in den so genannten Dublin-Fällen zuständig sei, heißt es in dem Papier. Nach den Dublin-Regeln ist jenes EU-Land für das Asylverfahren zuständig, das der Schutzsuchende zuerst erreicht hat. "Das Recht auf Asyl beinhaltet nicht das Recht, sich das europäische Land aussuchen zu können, in dem man das Asyl erhält", heißt es wörtlich in dem Papier.

Das beschleunigte Verfahren diene nicht der Asylprüfung in der Sache, heißt es in dem Papier. "Es ist auf die Zuständigkeitsprüfung nach der Dublin-Verordnung beschränkt." Durch mehr Schleierfahndungen und "sonstige intelligente grenzpolizeiliche Handlungsansätze" könnten deutlich mehr Migranten "grenznah erfasst und umgehend in die Ankerzentren gebracht werden", die einen Eintrag in der Fingerabdruckdatei Eurodac haben./toz/DP/he

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