Semperit Aktie

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WKN: 78555 / ISIN: AT0000785555

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20.05.2016 15:20:41

EANS-News: Semperit AG Holding / Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

EANS-News: Semperit AG Holding / Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

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Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm

§ 2 Abs 1 und § 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung.

In der ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding (in

der Folge auch die "Gesellschaft") am 26. April 2016 wurden zu Punkt 10a. der

Tagesordnung (Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung

zum Rückkauf eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG vom 29. April 2014 bei

gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf und gegebenenfalls zur

Einziehung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß von 10%

des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung in der

Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats)

und zu Punkt 10b. der Tagesordnung (Beschlussfassung über den Widerruf der

bestehenden Ermächtigung gemäß § 65 Abs. 1b AktG vom 29. April 2014 bei

gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung

des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch

ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des

Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu beschließen) folgende

Beschlüsse gefasst:

Zu Punkt 10a der Tagesordnung:

"Der Vorstand wird für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten vom Tag der

Beschlussfassung an gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1 (eins) Ziffer

8 (acht) sowie Absatz 1a (eins litera a) und 1b (eins litera b) Aktiengesetz -

unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse

vom 29.04.2014 - ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der

Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende

Gegenwert 25% unter dem ungewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der

letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der

höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem ungewichteten

durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des

entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der

Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das

jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der

Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die

höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu

einer Höchstgrenze von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals ausüben. Die

Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in

Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein

Tochterunternehmen (§ 189a [Paragraph einhundertneunundachtzig litera a] Ziffer

2 [zwei]) Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch

Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen

Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist

als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren

Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder

wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die

Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines

oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§

189a [Paragraph einhundertneunundachtzig litera a] Ziffer 2 [zwei]

Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt

werden.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die

sich durch die Einziehung der eigenen Aktien ergeben, zu beschließen."

Zu Punkt 10b der Tagesordnung:

"Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der

Beschlussfassung an - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen

Hauptversammlungsbeschlüsse vom 29.04.2014 - ermächtigt, gemäß § 65 (Paragraph

fünfundsechzig) Absatz 1b (eins litera b) Aktiengesetz für die Veräußerung

eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige

Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot

festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts

(Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen

festzusetzen."

Begründung:

Zum vorgeschlagenen möglichen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts)

der Aktionäre in den im Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 10 lit b)

genannten Fällen wird auf den entsprechenden Bericht des Vorstands der

Gesellschaft verwiesen, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.semperitgroup.com/ir --> Hauptversammlung --> Hauptversammlung 2016

zugänglich ist.

Rückfragehinweis:

Martina Büchele

Head of Group Communications

Tel.: +43 676 8715 8621

martina.buechele@semperitgroup.com

Stefan Marin

Head of Investor Relations

Tel.: +43 676 8715 8210

stefan.marin@semperitgroup.com

www.semperitgroup.com

Unternehmen: Semperit AG Holding

Modecenterstrasse 22

A-1030 Wien

Telefon: +43 1 79 777-210

FAX: +43 1 79 777-602

Email: investor@semperitgroup.com

WWW: www.semperitgroup.com

Branche: Kunststoffe

ISIN: AT0000785555

Indizes: WBI, ATX Prime, ViDX, Prime Market, ATX Global Players

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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